| Abbruch von Gebäuden |
zuständiger Fachdienst: Bauamt Telefon: 06071 2002 217 oder 06071 2002 216 oder 06071 2002 213
Email:
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Rathaus, Markt 4; Raum 217, 216, 213
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| Abbuchung von städtischen Forderungen |
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| Abfallbeseitigung |
An-, Um- und Abmeldung von Müllgefäßen, Auskünfte zur Abfallbeseitigung. Ab 01.01.2009 Zuständigkeit des Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg Roßdörfer Str. 106 64409 Messel Tel.: 06159 9160-0 Fax: 06159 9160-13 E-Mail:
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Sprechzeiten ZAW Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30-12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch 13.00 bis 15.30 Uhr Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
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| Abwasserbeseitigung |
zuständiger Fachdienst: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Dieburg Telefon: 06071 2002 222
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Rathaus Dieburg, Markt 4, Raum 222 Auskünfte über Kanalpläne, allgemeine Abwasserbeseitigung
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| Alters- und Ehejubiläen |
zuständiger Fachdienst: Kultur- und Vereinsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 209 oder 2002 309
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Rathaus, Markt 4; Raum 209 Die Stadt Dieburg gratuliert, wenn gewünscht, allen Ehe- und Altersjubilaren mit einem Glückwunschschreiben und einem Geschenk. Als Ehejubiläen gelten folgende Anlässe: · Goldene Hochzeit (50 Jahre) · Diamantene Hochzeit (60 Jahre) · Eiserne Hochzeit (65 Jahre) · Gnadenhochheit (70 Jahre) Als Altersjubiläum gilt die Vollendung des 90., 95., 100.Geburtstags und jedes weitere Lebensjahr. Die Jubilare werden ca. 6 Wochen vor dem Ereignis angeschrieben. Daraufhin können Sie sich äußern, ob der Besuch des Bürgermeisters bzw. eines Vertreter gewünscht wird. Bei diesem Besuch wird auch ein Glückwunschschreiben und Geschenk des Landrats und eine Urkunde des Hessischen Ministerpräsidenten bzw. Bundespräsidenten überreicht. Eine Weitergabe der Jubiläumsdaten an das zuständige Pfarramt und die Presse kann bei Wunsch erfolgen.
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| Altersjubiläen |
zuständiger Fachdienst: Kultur- und Vereinsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 209 oder 2002 309
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Rathaus, Markt 4; Raum 209 Die Stadt Dieburg gratuliert, wenn gewünscht, allen Ehe- und Altersjubilaren mit einem Glückwunschschreiben und einem Geschenk. Als Ehejubiläen gelten folgende Anlässe: · Goldene Hochzeit (50 Jahre) · Diamantene Hochzeit (60 Jahre) · Eiserne Hochzeit (65 Jahre) · Gnadenhochheit (70 Jahre) Als Altersjubiläum gilt die Vollendung des 90., 95., 100.Geburtstags und jedes weitere Lebensjahr. Die Jubilare werden ca. 6 Wochen vor dem Ereignis angeschrieben. Daraufhin können Sie sich äußern, ob der Besuch des Bürgermeisters bzw. eines Vertreter gewünscht wird. Bei diesem Besuch wird auch ein Glückwunschschreiben und Geschenk des Landrats und eine Urkunde des Hessischen Ministerpräsidenten bzw. Bundespräsidenten überreicht. Eine Weitergabe der Jubiläumsdaten an das zuständige Pfarramt und die Presse kann bei Wunsch erfolgen.
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| An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes |
zuständiger Fachdienst: Einwohnerwesen, Passangelegenheiten Telefon: 06071 2002 119 oder 2002 319 oder 2002 419
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Rathaus, Markt 4: Raum 119
Zuzug nach Dieburg (Anmeldung) Was ist mitzubringen? - Personalausweis/Reisepass - Gebühren: 0,50 Euro Die Meldefrist nach Beziehen einer Wohnung beträgt 1 Woche
Wegzug von Dieburg (Abmeldung) Seit dem 01.06.2004 ist die Abmeldepflicht bei Umzügen innerhalb von Deutschland entfallen. Eine Abmeldung bei der alten Meldebehörde ist daher nicht erforderlich. Eine Anmeldung am neuen Wohnort - innerhalb einer Woche -kann ohne vorherige Abmeldung erfolgen.
Weiterhin abmelden müssen Sie sich bei Wegzug ins Ausland Aufgabe einer Nebenwohnung in Dieburg
Ummeldung einer Wohnung innerhalb Dieburgs Was ist mitzubringen? - Personalausweis/Reisepass - Gebühren: 0,50 Euro
Die Meldefrist beträgt wie bei der Anmeldung nach Beziehen einer Wohnung 1 Woche.
Bei einem Umzug innerhalb Dieburgs oder Zuzug aus einer anderen Gemeinde des Landkreises Darmstadt-Dieburg können Sie den Fahrzeugschein beim Einwohnermeldeamt umschreiben lassen. Damit sparen Sie sich den zeitraubenden Weg zur Zulassungsstelle. Die Änderung des Fahrzeugscheines ist gebührenpflichtig und beträgt 10,70 Euro.
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| Anerkennung von ausländischen Scheidungsurteilen |
zuständiger Fachdienst: Personenstandsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 103 oder 2002 104 Email:
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Rathaus, Markt 4; Raum 103, 104 Anträge auf Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen zur Prüfung beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main bzw. beim Regierungspräsidium Darmstadt Sie wollen Ihre Scheidung in Deutschland anerkennen lassen, weil Sie im Ausland geschieden wurden? Grundsätzlich bedürfen Scheidungen aus dem Ausland der Anerkennung durch das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, um auch für den deutschen Rechtsbereich gültig zu sein. Wir beraten Sie hierzu individuell. Gebühren: Die Gebühren für die Antragstellung betragen 12,- bis 50,- Euro. Vom Oberlandesgericht wird Ihnen zusätzlich eine gesonderte Rechnung zugestellt.
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| Angestelltenrentenversicherung |
zuständiger Fachdienst: Kinder, Senioren, Soziales Telefon: 06071 2002 121 oder 06071 2002 122
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Rathaus, Markt 4; Raum 121, 122 Erteilung von allgemeinen Auskünften zur Angestelltenrentenversicherung, sowie Entgegennahme von Anträgen für diese
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| Anmeldung zur Eheschließung |
zuständiger Fachdienst: Personenstandsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 104, 2002 103, 2002 102 oder 2002 101 Email:
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Rathaus, Markt 4; Raum 104, 103, 102, 101 -nach deutschem und internationalem Recht - Sie wollen heiraten? Heiraten können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt der Bundesrepublik Ihrer Wahl. (Für Eheschließungen im Ausland siehe Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen). Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnsitz eines der Verlobten (auch Zweitwohnsitz). Sie sind in Dieburg, Groß-Zimmern, Eppertshausen, Messel oder Münster wohnhaft? Für die Entgegennahme Ihrer Anmeldung zur Eheschließung ist in diesem Fall das Standesamt Dieburg zuständig. Wollen Sie nicht in Dieburg heiraten, leiten wir Ihre Unterlagen an Ihr gewünschtes Standesamt zur Eheschließung weiter. Damit wir Sie individuell zu den erforderlichen Unterlagen beraten können, benötigen wir zunächst einige persönliche Angaben von Ihnen. Bitte füllen Sie zunächst den Beratungsbogen vollständig, detailliert und gut leserlich aus. Danach senden Sie uns diesen bitte per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Nach Eingang des Beratungsbogens werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erfahren dann, welche Unterlagen hier vorzulegen sind und wir ggf. können bereits einen Hochzeitstermin vormerken. Bei binationalen Paaren ist aufgrund der Berücksichtigung ausländischen Rechts die persönliche Vorsprache unter Vorlage der Pässe notwendig. Sie erhalten dann eine schriftliche Aufstellung der benötigten Unterlagen. Auch wenn Sie nicht in Dieburg, Münster, Eppertshausen oder Messel wohnen – wir trauen Sie gern! Paare, die nicht ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in Dieburg, Münster, Eppertshausen oder Messel haben, sind herzlich willkommen: Gerne können Sie sich im Schloss Fechenbach oder im Rathaus das JA-Wort geben. Was sollten Sie tun ? 1. Informieren Sie sich zunächst bei uns, ob der von Ihnen gewünschte Trautermin frei ist. Wir reservieren Ihnen diesen Termin zunächst unverbindlich. 2. Dann melden sich zur Eheschließung beim Standesamt eines der Verlobten an. Dort erhalten Sie Informationen u. a. darüber, welche Unterlagen Sie benötigen. 3. Bei der Anmeldung zur Eheschließung an Ihrem Wohnort teilen Sie dem Standesbeamten Ihren Wunsch auf Trauung in Dieburg mit. Er schickt uns Ihre Unterlagen zu. Sind diese hier eingegangen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. 4. Bei diesem persönlichen Gespräch werden die übersandten Daten noch einmal abgeglichen, Sie zahlen die fälligen Gebühren und erhalten Hinweise über den Ablauf der Trauung. Gerne bieten wir Ihnen eine Auswahl unserer Familienstammbücher an. Außer Ihren Ausweisen und Geld für die Gebühren (nur Barzahlung ist möglich) brauchen Sie in der Regel keine weiteren Unterlagen mitzubringen! Sollten weitere Dokumente erforderlich sein, so werden wir Sie hierüber informieren. Für Informationen zur Anmeldung der Eheschließung und zur Vereinbarung des Gesprächs- bzw. Trauungstermines für auswärtige Paare sowie zum Ablauf der Trauungen in Dieburg wenden Sie sich bitte auch telefonisch an 06071/2002-104, 2002 103, 2002 102 oder 2002-101. Terminanfragen sind an
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auch per E-mail möglich. Weitere Informationen zum Thema Trauungen finden Sie unter den Begriffen: Trautermine Trauungsort Hinweis: Unser Standesamt ist auch zuständig für die Begründung von Lebenspartnerschaften ortsansässiger Bürgerinnen und Bürger. (Einzelheiten finden Sie unter "Begründung von Lebenspartnerschaften".) Notwendige Unterlagen: · Welche Dokumente vorzulegen sind, muss nach Einzelfall geprüft werden - deshalb zunächst grundsätzlich Anruf. · Bei Verlobten mit deutscher Staatsangehörigkeit ist telefonische Beratung möglich. · Bei Verlobten mit anderer Staatsangehörigkeit wird ein Termin zur Beratung vereinbart: Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Gebühren: - 40,00 Euro (wenn nur deutsches Recht zu beachten ist) bzw. 60,00 Euro (wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist) für die Anmeldung zur Eheschließung - 40,00 Euro für Trauungen in den Amtsräumen während der allgemeinen Öffnungszeiten - 60,00 Euro für Trauungen in den Amtsräumen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten - 60,00 Euro für Trauungen außerhalb der Amtsräume während der allgemeinen Öffnungszeiten - 90,00 Euro für Trauungen außerhalb der Amtsräume außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten - 10,00 Euro für eine Eheurkunde, 5,00 Euro für jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Beantragung - Raumnutzungsgebühr für Trauungen im Schloss Fechenbach je nach Raumauswahl zwischen 125,00 Euro und 175,00 Euro (siehe auch Trautermine) - 15,00 Euro bis 35,00 Euro für ein Stammbuch (je nach Ausführung) - im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen (z.B. bei Auslandsbeteiligung)
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| Anrufsammeltaxi AST |
AST Anruf-Sammel-Taxi zuständiger Fachdienst: Gewerbeangelegenheiten Telefon: 06071 2002 108
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Rathaus,Markt 4: Raum 108 Nähere Informationen erhalten Sie hier
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| Ansiedlung von Betrieben |
zuständiger Fachdienst: Liegenschaften Telefon: 06071 2002 318 oder 2002 118 Email:
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Rathaus, Markt 4, Raum 118
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| Ansprechbar |
Bürgermeister Dr. Werner Thomas Telefon: 06071 2002 202 Email:
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Rathaus-Foyer, Markt 4 Die Ansprechbar findet mittwochs von 15.30-17.00 Uhr im Foyer des Rathauses statt. Man kann hier, ohne Terminvergabe, sein Anliegen direkt dem Bürgermeister Dr. Thomas vortragen. Die jeweils aktuellen Termine der Ansprechbar sind auf der Startseite ersichtlich.
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| Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses |
zuständiger Fachdienst: Einwohnerwesen, Passangelegenheiten Telefon: 06071 2002 119 oder 2002 319 oder 2002 419
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Rathaus, Markt 4: Raum 119
Was ist mitzubringen? - der „alte" Reisepass bzw. bei Erstausstellung der Kinderausweis/Kinderpass - 1 neues Passfoto (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei) - Bei Minderjährigen unter 18 Jahren sind die durch die/den Elternteile/Elternteil entsprechenden Nachweise der Zustimmung zu erbringen. Vordruck: Zustimmungserklärung Eltern
Seit 01.11.2005 werden nur noch Reisepässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt. Diese Pässe enthalten im Passdeckel einen Chip, in dem das Gesichtsfeld gespeichert ist. Gebühr: Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro, Gültigkeit: 5 Jahre Ab dem 24. Lebensjahr: 59,00 Euro, Gültigkeit: 10 Jahre
Ansonsten besteht die Möglichkeit eines 48-seitigen Reisepasses zu beantragen. Dieser Pass ist vor allem für Vielreisende interessant, da mehr Seiten für Eintragungen (z. B. Visum) enthält. Zusätzlich zu den genannten Gebühren werden für den 48-seitigen Pass 22,00 Euro fällig.
Darüber hinaus besteht aufgrund elektronischer Datenübermittlung für ganz Eilige die Ausstellung eines sogenannten Expresspasses. Dieser wird innerhalb von 3-4 Tagen durch die Bundesdruckerei gefertigt und liegt sodann abholbereit beim Passamt vor. Entsprechend der Gebührenverordnung werden zusätzlich zu den genannten Gebühren 32,00 € fällig.
Weiterhin werden beim Passamt sogenannte „vorläufige" Reisepässe ausgestellt. Vorläufige Reisepässe können Sie erhalten, wenn die bisherigen Reisepässe verloren oder abgelaufen sind und Sie sofort einen neuen Reisepass benötigen. Die Kosten für einen maschinenlesbaren vorläufigen Reisepass belaufen sich auf 26,00 Euro und ist 1 Jahr gültig. Statusabfrage Reisepass: hier
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| Anwohnerparkplätze |
zuständiger Fachdienst: Ordnungsbehörde Telefon: 06071 2002 362
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Außenstelle des Rathauses, Klosterstraße 2
Benötigte Unterlagen - Abgelaufener Anwohnerparkausweis (falls vorhanden)
Gebühren: 30,00 € für 1 Jahr 5,00 € Änderung oder Ersatzkarte -bitte beachten Sie, dass, wenn Sie den Link aklicken, ein neues Fenster geöffnet wird- Antragsformular: Einfahrterlaubnis Parkerlaubnis Fußgängerzone
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