Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:

    * sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen
    * Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
    * freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
    * die Verwaltung eigenen Vermögens

Anzeigepflichtige Gewerbe sind:

    * Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
    * Einzelgewerbetreibende bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG - jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter)
    * die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter bei juristischen Personen (GmbH, AG)
    * der gesetzliche Vertreter (z. B. Geschäftsführer der GmbH)

Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt informiert.

Gewerbeummeldung: Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Gewerbeabmeldung: Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.
 
An wen muss ich mich wenden?
Für den Bereich der Stadt Dieburg ist das Gewerbeamt zuständig.
Kontaktdaten:
Magistrat der Stadt Dieburg -Gewerbeamt-, Markt 4, 64807 Dieburg
Telefon: 06071 2002 108 oder 2002 107 - Telefax: 06071 2002 100
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was muss ich mitbringen?
    * Personalausweis oder Reisepass
    * ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
    * im Vertretungsfall, Vertretungsvollmacht

Welche Gebühren fallen an?
Gewerbeanzeigen sind gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung.
Gebühren: Jede Gewerbemeldung 25,00 Euro, mit Ausdruck 32,50 Euro (ab 1.1.2013).

Rechtsgrundlage:
Gewerbeordnung (GewO)


Ab dem 28. Dezember 2009 können Sie Ihre Gewerbeanmeldung direkt online anfertigen. Sie werden hierzu auf ein Service-Portal weitergeleitet. Dort können Sie die benötigten Angaben online eingeben. Ihre Angaben werden dann an uns weitergeleitet.

 

Anträge / Formulare
pdf Gewerbeanmeldung
pdf Gewerbeabmeldung
pdf Gewerbeummeldung

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.