Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, erfahren Sie schnell durch unsere Zusammenstellung des umfangreichen Dienstleistungsangebots der Stadt Dieburg. Zudem erhalten Sie weitergehende Informationen zur jeweiligen Dienstleistung, unter ander
Begriff | Definition |
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Bauanträge | zuständiger Fachdienst: Bauordnung
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Bauberatung | zuständiger Fachdienst: Bauordnung
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Baugerüst Sondernutzung | zuständiger Fachdienst: Ordnungsverwaltung
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Baulandumlegung | zuständiger Fachdienst: Bauleitplanung
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Bauleitplanung | zuständiger Fachdienst: Bauleitplanung
Zugriffe: 3529
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Bauplätze -städtische- | zuständiger Fachdienst: Liegenschaften
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Baustellen -Antrag auf Anordnung- | zuständiger Fachdienst: Ordnungsverwaltung
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Baustellenbeschilderung an Straßen |
zuständiger Fachdienst: Ordnungsverwaltung
Telefon: 06071 2002 106 ordnungsamt@dieburg.de Rathaus,Markt 4: Raum 106
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Bauvoranfragen | zuständiger Fachdienst: Bauordnung
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Bedarfsplanung Kinderbetreuung | zuständiger Fachdienst: Kindergärten
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Beglaubigung Rentenversicherungsangelege | zuständiger Fachdienst: Kinder, Senioren, Soziales
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Beglaubigung von Abschriften | zuständiger Fachdienst: Einwohnerwesen, Passangelegenheiten Terminvereinbarung hierfür nur telefonisch, Beglaubigungen ausschließlich für Dieburger Bürger!
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Beglaubigung von Unterschriften |
Einwohnerwesen
zuständiger Fachdienst: Einwohnerwesen, Passangelegenheiten Telefon: 06071 2002 119 oder 2002 319 oder 2002 419 ewo@dieburg.de Rathaus, Markt 4: Raum 119 Was ist mitzubringen?
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Behindertenangelegenheiten | zuständiger Fachdienst: Kinder, Senioren, Soziales Den Behindertenbeauftragten der Stadt Dieburg erreichen Sie unter inklusion@dieburg.de.
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Beitreibungsangelegenheiten | zuständiger Fachdienst: Stadtkasse
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Berufgenossenschaftl. Unfalluntersuchung | zuständiger Fachdienst: Ordnungsverwaltung
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Bestattungswesen | zuständiger Fachdienst: Ordnungsverwaltung
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Betreute Grundschule | zuständiger Fachdienst: Kinder, Senioren, Soziales
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Betriebshof | zuständiger Fachdienst: Hoch-, Tief-, Straßen- und Gartenbau
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Beurkundung Neugeborener | zuständiger Fachdienst: Personenstandsangelegenheiten Beurkundung der in Dieburg, Groß-Zimmern, Eppertshausen, Messel und Münster neugeborenen Kinder Online-Formular zur Anmeldung einer Geburt Sie erwarten ein Baby? Die Geburt eines Kindes ist ein aufregendes Ereignis für die ganze Familie. Hier gibt es wichtige Informationen zum Thema Geburt: Die Anmeldung ist innerhalb einer Woche ab der Geburt des Kindes beim Standesamt zu tätigen! Die Beurkundung erfolgt für alle Kinder, die in Dieburg, Groß-Zimmern, Eppertshausen, Messel oder Münster geboren wurden, unabhängig vom Wohnort der Eltern des Kindes. Bei der Geburtsbeurkundung werden neben Tag, Zeit und Ort der Geburt vor allem die Abstammung und die Namensführung des Kindes festgestellt. Abstammung und Namensführung des Kindes wiederum hängen u.a. von der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand der Eltern ab. Für deren Nachweis sind je nach Einzelfall verschiedene Urkunden erforderlich. Notwendige Unterlagen: Um die Geburt eines Kindes reibungslos beurkunden zu können, benötigt das Standesamt verschiedene Unterlagen. Die nachfolgenden Informationen sind nicht abschließend und zeigen nur die am häufigsten benötigten Unterlagen, je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eltern bzw. der Mutter. Bescheinigung der Hebamme mit Erklärung über die Erteilung von Vornamen. Die Bescheinigung über die Geburt des Kindes wird Ihnen nach der Geburt von der Hebamme ausgehändigt. Der/die Vornamen des Kindes sind durch Unterschrift der sorgeberechtigten Elternteile zu bestätigen. verheiratete Mütter: · bei Eheschließung bis 31.12.2008: beglaubigte Abschrift des Familienbuches (befindet sich im Stammbuch) · bei Eheschließung ab 01.01.2009: Eheurkunde sowie Geburtsurkunden beider Eltern oder Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisteil (erhältlich beim Heiratsstandesamt) · bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung · gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern · Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen: evtl. Geburtsurkunde des 1. Kindes Hinweis für getrennt lebende Mütter: Als Vater des Kindes wird der Noch-Ehemann eingetragen (Näheres bitte telefonisch mit dem Standesamt klären) unverheiratete/geschiedene/verwitwete Mütter: · Geburtsurkunde bzw. begl. Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter und des Vaters des Kindes (bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung bzw. eine · gültiger Reisepass bzw. Personalausweis von Vater und Mutter · ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung Hinweis zur Vaterschaftsanerkennung: Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei jedem Standesamt (gebührenpflichtig) oder Jugendamt abgegeben werden. Auskünfte über eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind können beim Jugendamt eingeholt werden. Die Anerkennung der Vaterschaft bzw. evtl. gemeinsame Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes durchgeführt werden. · zusätzlich für geschiedene / verwitwete Mütter: - Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und Vermerk über die Namensführung der Mutter oder begl. Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisteil (erhältlich beim · bei Scheidung im Ausland muss ggf. eine Prüfung des ausländischen Scheidungsurteils durch das Standesamt oder eine Anerkennung durch das Allgemeine Hinweise: · alle Urkunden müssen im Original vorliegen · fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer) · in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein · führen die Eltern keinen Ehenamen ist in der Regel die Vorsprache beider Elternteile erforderlich · Vornamensbücher können nach Absprache im Standesamt eingesehen werden. · In Einzelfällen kann zum Vornamen ein Gutachten der Gesellschaft für deutsche Sprache gefordert werden. · Sie erhalten einmalig 3 gebührenfreie Geburtsbescheinigungen für folgende Zwecke: - 1 Geburtsbescheinigung für den Antrag auf Kindergeld (Anträge für Kindergeld erhalten Sie von der zuständigen Agentur für Arbeit oder unter www.familienkasse.de) - 1 Geburtsbescheinigung für den Antrag auf Elterngeld (Anträge für Elterngeld erhalten Sie vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales oder unter www.familienatlas.de) - 1 Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe) und Auf Wunsch werden auch zusätzliche Geburtsurkunden (deutsch oder international) ausgestellt, diese sind jedoch gebührenpflichtig (12,00 Euro für die 1. Urkunde; 6,00 Euro für jede weitere). Eine Nachbestellung ist später jederzeit möglich.
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Bibliothek | zuständiger Fachdienst: Kultur- und Vereinsangelegenheiten
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Blindengeld | zuständiger Fachdienst: Kinder, Senioren, Soziales
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Briefwahlunterlagen |
zuständiger Fachdienst: Einwohnerwesen, Passangelegenheiten
Telefon: 06071 2002 119, 2002 319, 2002 419 ewo@dieburg.de Rathaus,Markt 4: Raum 119
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Brückenunterhaltung | zuständiger Fachdienst: Bauordnung
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Bürgermeister | Bürgermeister der Stadt Dieburg:
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