Ehefähigkeitszeugnis
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zuständiger Fachdienst: Personenstandsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 104, 2002 103, 2002 102 oder 2002 101 Email: standesamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 104, 103, 102, 101 Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen zur Eheschließung im Ausland Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und möchten im Ausland heiraten? Bitte erkundigen Sie sich zunächst bei den Behörden des Landes, in dem die Hochzeit stattfinden soll, nach den Unterlagen, die dort von Ihnen zur Hochzeit benötigt werden. Ihr Ansprechpartner hierfür ist in der Regel das örtliche Standesamt oder die jeweilige Vertretung in Deutschland (Botschaft bzw. Konsulat). Genügt eine „Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung“, so benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes .Hierin ist u. a. Ihr aktueller Familienstand bescheinigt. Benötigt jedoch das ausländische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen, so handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung des Standesamtes darüber, dass nach deutschem Recht keine Ehehinderungsgründe für die Hochzeit zwischen Ihnen und dem zukünftigen Ehegatten bestehen. Dieses erhalten Sie vom Standesamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde oder an Ihre Botschaft. Vorzulegende Unterlagen: · Bitte füllen Sie zunächst den Beratungsbogen zur Eheschließung vollständig und detailliert aus. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Danach senden Sie uns diesen bitte per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu. · Nach Eingang des Beratungsbogens werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie umfassend zu den erforderlichen Unterlagen zu beraten. · Bei binationalen Paaren ist aufgrund der Berücksichtigung ausländischen Rechts die persönliche Vorsprache unter Vorlage der Pässe notwendig. Sie erhalten dann eine schriftliche Aufstellung der benötigten Unterlagen. Gebühren: - 47,00 Euro (wenn nur deutsches Recht zu beachten ist) bzw. - 70,50 Euro (wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist) für das Ehefähigkeitszeugnis); ggf zuzüglich Portokosten. Im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen.
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Ehejubiläen
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zuständiger Fachdienst: Kultur- und Vereinsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 307 Email: soziales@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 207 Die Stadt Dieburg gratuliert, wenn gewünscht, allen Ehe- und Altersjubilaren mit einem Glückwunschschreiben und einem Geschenk. Als Ehejubiläen gelten folgende Anlässe: · Goldene Hochzeit (50 Jahre) · Diamantene Hochzeit (60 Jahre) · Eiserne Hochzeit (65 Jahre) · Gnadenhochheit (70 Jahre) Als Altersjubiläum gilt die Vollendung des 90., 95., 100.Geburtstags und jedes weitere Lebensjahr. Die Jubilare werden ca. 6 Wochen vor dem Ereignis angeschrieben. Daraufhin können Sie sich äußern, ob der Besuch des Bürgermeisters bzw. eines Vertreter gewünscht wird. Bei diesem Besuch wird auch ein Glückwunschschreiben und Geschenk des Landrats und eine Urkunde des Hessischen Ministerpräsidenten bzw. Bundespräsidenten überreicht. Eine Weitergabe der Jubiläumsdaten an das zuständige Pfarramt und die Presse kann bei Wunsch erfolgen.
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Eheschließung
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zuständiger Fachdienst: Personenstandsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 104, 2002 103, 2002 102 oder 2002 101 Email: standesamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 104, 103, 102, 101 -nach deutschem und internationalem Recht - Sie wollen heiraten? Heiraten können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt der Bundesrepublik Ihrer Wahl. (Für Eheschließungen im Ausland siehe Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen). Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnsitz eines der Verlobten (auch Zweitwohnsitz). Sie sind in Dieburg, Groß-Zimmern, Eppertshausen, Messel oder Münster wohnhaft? Für die Entgegennahme Ihrer Anmeldung zur Eheschließung ist in diesem Fall das Standesamt Dieburg zuständig. Wollen Sie nicht in Dieburg heiraten, leiten wir Ihre Unterlagen an Ihr gewünschtes Standesamt zur Eheschließung weiter. Damit wir Sie individuell zu den erforderlichen Unterlagen beraten können, benötigen wir zunächst einige persönliche Angaben von Ihnen. Bitte füllen Sie zunächst den Beratungsbogen vollständig, detailliert und gut leserlich aus. Danach senden Sie uns diesen bitte per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Nach Eingang des Beratungsbogens werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erfahren dann, welche Unterlagen hier vorzulegen sind und wir ggf. können bereits einen Hochzeitstermin vormerken. Bei binationalen Paaren ist aufgrund der Berücksichtigung ausländischen Rechts die persönliche Vorsprache unter Vorlage der Pässe notwendig. Sie erhalten dann eine schriftliche Aufstellung der benötigten Unterlagen. Auch wenn Sie nicht in Dieburg, Groß-Zimmern, Eppertshausen, Messel und Münster wohnen – wir trauen Sie gern! Paare, die nicht ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in Dieburg, Groß-Zimmern, Eppertshausen, Messel oder Münster haben, sind herzlich willkommen: Gerne können Sie sich im Schloss Fechenbach oder im Rathaus das JA-Wort geben. Was sollten Sie tun ? 1. Informieren Sie sich zunächst bei uns, ob der von Ihnen gewünschte Trautermin frei ist. Wir reservieren Ihnen diesen Termin zunächst unverbindlich. 2. Dann melden sich zur Eheschließung beim Standesamt eines der Verlobten an. Dort erhalten Sie Informationen u. a. darüber, welche Unterlagen Sie benötigen. 3. Bei der Anmeldung zur Eheschließung an Ihrem Wohnort teilen Sie dem Standesbeamten Ihren Wunsch auf Trauung in Dieburg mit. Er schickt uns Ihre Unterlagen zu. Sind diese hier eingegangen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. 4. Bei diesem persönlichen Gespräch werden die übersandten Daten noch einmal abgeglichen, Sie zahlen die fälligen Gebühren und erhalten Hinweise über den Ablauf der Trauung. Gerne bieten wir Ihnen eine Auswahl unserer Familienstammbücher an. Außer Ihren Ausweisen und Geld für die Gebühren (nur Barzahlung ist möglich) brauchen Sie in der Regel keine weiteren Unterlagen mitzubringen! Sollten weitere Dokumente erforderlich sein, so werden wir Sie hierüber informieren. Für Informationen zur Anmeldung der Eheschließung und zur Vereinbarung des Gesprächs- bzw. Trauungstermines für auswärtige Paare sowie zum Ablauf der Trauungen in Dieburg wenden Sie sich bitte auch telefonisch an 06071/2002-104, 2002 103, 2002 102 oder 2002-101. Terminanfragen sind an standesamt@dieburg.de auch per E-mail möglich. Weitere Informationen zum Thema Trauungen finden Sie unter den Begriffen: Trautermine Trauungsort Namensführung in der Ehe
Hinweis: Unser Standesamt ist auch zuständig für die Begründung von Lebenspartnerschaften ortsansässiger Bürgerinnen und Bürger. (Einzelheiten finden Sie unter "Begründung von Lebenspartnerschaften".) Notwendige Unterlagen: · Welche Dokumente vorzulegen sind, muss nach Einzelfall geprüft werden - deshalb zunächst grundsätzlich Anruf. · Bei Verlobten mit deutscher Staatsangehörigkeit ist telefonische Beratung möglich. · Bei Verlobten mit anderer Staatsangehörigkeit wird ein Termin zur Beratung vereinbart: Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Gebühren: - 47,00 Euro (wenn nur deutsches Recht zu beachten ist) bzw. 70,50 Euro (wenn ein ausländisches Recht zu beachten ist) 94 Euro (wenn zwei ausländische Rechte zu beachten sind) für die Anmeldung zur Eheschließung - 47,00 Euro für Trauungen in den Amtsräumen während der allgemeinen Öffnungszeiten - 71,00 Euro für Trauungen in den Amtsräumen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten - 71,00 Euro für Trauungen außerhalb der Amtsräume während der allgemeinen Öffnungszeiten - 105,00 Euro für Trauungen außerhalb der Amtsräume außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten - 12,00 Euro für eine Eheurkunde, 6,00 Euro für jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Beantragung - Raumnutzungsgebühr für Trauungen im Schloss Fechenbach je nach Raumauswahl zwischen 125,00 Euro und 175,00 Euro (siehe auch Trautermine) - 15,00 Euro bis 35,00 Euro für ein Stammbuch (je nach Ausführung) - im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen (z.B. bei Auslandsbeteiligung)
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Eheurkunden
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zuständiger Fachdienst: Personenstandsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 104, 2002 103, 2001 102 oder 2002 101 Email: standesamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 104, 103, 102 oder 101
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Sie benötigen neue Personenstandsurkunden?
Sie möchten Auskünfte aus Personenstandsbüchern erfragen?
Sie betreiben Ahnenforschung?
Das Standesamt Dieburg stellt Ihnen Urkunden aller in Dieburg, Groß-Zimmern, Eppertshausen, Messel und Münster eingetretenen Personenstandsfälle aus.
Ab sofort können Sie unter folgenden den nachfolgenden Links auch Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden online ins unseres Standesamt anfordern. Hier kommen Sie zum Online-Portal zur Anforderung von Eheurkunden: Eheurkunden
Folgende Urkunden können Sie bei der Urkundenabteilung erhalten:
- Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre (wenn Sie in einer der Gemeinden geboren sind)
- Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister der letzten 80 Jahre (wenn Sie in einer der Gemeinden geheiratet haben)
- Lebenspartnerschaftsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre
(wenn der Sterbeort in der Gemarkung einer der Gemeinden liegt)
Urkunden aus der davor liegenden Zeit erhalten Sie aus den Archiven der jeweiligen Gemeinden.
Alle oben genannten Dokumente, können wir auf Wunsch auch auf internationalem (mehrsprachigem) Formular ausstellen.
Sie können die Urkunden gerne persönlich beim Standesamt Dieburg beantragen oder unser Formular nutzen.
Urkundenbestellungen sind auch unter Telefon 2002 104, 2002 103, 2002 102 oder 2002 101 möglich.
Notwendige Unterlagen:
- Zur Urkundenabholung muss immer ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei schriftlichen Bestellungen fügen Sie bitte eine Kopie
des Ausweises bei.
- Anfragen zur Ahnenforschung sind unter Angabe aller bekannten Daten grundsätzlich schriftlich an uns zu richten.
Gebühren:
- Geburtsurkunde (auch international) : 12,00 Euro für die 1. Urkunde; 6.60 Euro für jede weitere
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro für die 1. Urkunde; 6,00 Euro für jede weitere
- Sterbeurkunde (auch international): 12,00 Euro für die 1. Urkunde; 6,00 Euro für jede weitere
- beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister: 12,00 Euro für die 1. Urkunde; 6,00 Euro für jede weitere
- Eheurkunde (auch international): 12,00 Euro für die 1. Urkunde; 6,00 Euro für jede weitere
- beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister: 12,00 Euro für die 1. Urkunde; 6,00 Euro für jede weitere
- Lebenspartnerschaftsurkunde: 12,00 Euro für die 1. Urkunde; 6,00 Euro für jede weitere
- beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister: 12,00 Euro für die 1. Urkunde; 6,00 Euro für jede weitere
- Auskünfte aus den Registern: nach Zeitaufwand
- Gebühr für das Suchen eines Personenstandseintrages, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige notwendige Angaben nicht
gemacht werden können, je nach Zeitaufwand
- Bitte beachten Sie, dass die reduzierten Preise nur für gleichzeitig bestellte Mehrausfertigungen derselben Urkunde gelten.
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Ehrenbrief des Landes Hessen
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zuständiger Fachdienst: Kultur- und Vereinsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 209 oder 2002 210 Email: kultur@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 209, 210 Den Ehrenbrief des Landes Hessen können Personen erhalten, die z.B. in der kommunalen Selbstverwaltung, kommunalen Einrichtungen, oder in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen ehrenamtlich tätig waren/sind und sich durch besonderen persönlichen Einsatz dieser Auszeichnung verdient gemacht haben. Weitere Voraussetzungen, wie z.B. auch eine gewisse Dauer in dieser Tätigkeit müssen hierbei erfüllt werden. Die Anträge "Anregung auf Verleihung des Ehrenbriefes des Landes Hessen" erhalten Sie in unserem Sport- und Kulturamt. Die Anträge werden nach Prüfung der allgemeinen Angaben durch diese an den Landkreis weitergeleitet. Die Entscheidung, ob und wer letztendlich den Ehrenbrief erhält obliegt dem Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Für den Ehrenbrief wird außerdem durch den Landkreis ein Führungszeugnis beantragt.
Antrag Ehrenbrief Hessen
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Ehrungen
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zuständiger Fachdienst. Kultur- und Vereinsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 209 oder 2002 210 Email: kultur@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 209, 210
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eID-Karte
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zuständiger Fachdienst: Einwohnerwesen, Passangelegenheiten Telefon: 06071 2002 119 oder 2002 319 oder 2002 419 ewo@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 119
Terminvereinbarung
Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt. Die Antragstellung ist ab dem 01. Januar 2020 möglich.
Mit dieser Funktion ist das sichere Ausweisen im Internet oder an Automaten möglich. Hierbei erfolgt die Übertragung der persönlichen Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Die Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe der persönlichen Geheimnummer (PIN). Diese erhält die antragstellende Person mittels eines von der Bundesdruckerei automatisiert hergestellten Briefes (sog. PIN-Brief). Die Karte dient nicht als Identitätsnachweis gegenüber Behörden bei persönlicher Vorsprache. Sie enthält kein Lichtbild und keine aufgedruckte Anschrift. Deutschen Staatsangehörigen und Angehörigen von Drittstaaten steht die eID-Funktion durch den Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zur Verfügung. Die Funktion der eID-Karte entspricht jener aus dem Personalausweis bzw. dem eAT. Um auch den übrigen Staatsangehörigen diese Möglichkeit zu eröffnen, wurde die eID-Karte eingeführt. Die Beantragung der eID-Karte ist freiwillig. Diese Karte stellt kein Reisedokument dar, es dient lediglich dem sicheren Ausweisen im Internet.
Voraussetzungen zum Beantragen der eID-Karte: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Deutsche Staatsangehörige und Angehörige von Drittstaaten sind nicht antragsberechtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt: Gültiger Nationalpass bzw. ID-Karte (Personalausweis) des Heimatlandes
Welche Gebühren fallen an: 37,00€
Pflichten des Ausweisinhabers: - Die eID-Karte ist vorzulegen, wen eine Eintragung unrichtig ist (z.B. nach einem Namenswechsel) - Die alte eID-Karte ist beim Empfang der neuen Karte abzugeben - Der Verlust und ihr Wiederauffinden sind im zuständigen Meldeamt anzuzeigen
Muster der eID-Karte
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Einbürgerungen
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zuständiger Fachdienst: Personenstandsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 104, 2002 103, 2002 102 oder 2002 101 Email: standesamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 104, 103, 102, 101 Ab 1. April 2010 ist das Standesamt Dieburg auch für die Entgegennahme und die Vorbereitung der Bescheidung von Einbürgerungsanträgen, sowie die Aushändigung der Einbürgerungsurkunden der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Münster zuständig. Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Eine Einbürgerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss beantragt werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Urkunde über die Einbürgerung ausgehändigt. Geregelt ist die Einbürgerung im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Folgende Voraussetzungen müssen im Regelfall erfüllt sein: Unionsbürger, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt Unterhaltsfähigkeit (kein selbstverschuldeter Bezug von öffentlicher Hilfe) ausreichende Deutschkenntnisse in der Regel keine Mehrstaatigkeit (Ausnahme bei EU-Bürgern und Schweizern) kein strafbares Verhalten Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland ("Einbürgerungstest", abzulegen z.B. bei den Volkshochschulen). Informationen zum Einbürgerungstest erhalten Sie auch auf der Internetseite des Hessischen Innenministeriums (www.hmdi.hessen.de ) unter der Rubrik Bürger & Staat/Einbürgerung Für besondere Fallkonstellationen gibt es zum Teil abweichende Voraussetzungen, beispielsweise bei gemeinsamer Einbürgerung von Familienangehörigen, bei einem deutschen Ehepartner, bei Staatenlosen oder heimatlosen Ausländern. Welche Voraussetzungen für Sie zutreffen und welche Unterlagen vorzulegen sind, wird in einem persönlichen Gespräch geklärt. Bringen Sie zu diesem Gesprächt bitte Ihren Pass mit. Der Einbürgerungsantrag ist bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Dieburg abzugeben. Die zuständige Entscheidungsbehörde über Ihren Einbürgerungsantrag ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Kosten für eine Einbürgerung betragen pro Person 255,00 Euro (Miteinbürgerung von Kindern: 51,00 Euro). Merkblätter und Formulare: Folgende Merkblätter und Formulare sind für Ihren Einbürgerungsantrag auszufüllen und zu beachten: -bitte beachten Sie, dass, wenn Sie einen Link (PDF-Datei) anklicken, ein neues Fenster geöffnet wird- Einbuergerungsantrag
Erklärung zum Einbürgerungsantrag Erklärung zu den Aufenthaltstiteln
Erklärung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit Erklärung des deutschen Ehegatten zum Einbürgerungsantrag
Infoblatt_gemäß_Art_13_u_14_DS-GVO-3 Loyalitaetserklärung Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus Antragsunterlagen für Einbürgerungen Merkblatt f. Staatsangehoerige der EU und Schweiz Staatsangehörigkeitsgesetz (externer Link)
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Einfahrtserlaubnis Fußgängerbereich
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zuständiger Fachdienst: Ordnungsbehörde Telefon: 06071 2002 362 ordnungsamt@dieburg.de Außenstelle des Rathauses, Klosterstraße 2
Benötigte Unterlagen: abgelaufene Einfahrtserlaubnis (falls vorhanden) Gebühren: - gebührenfrei für Anwohner - 5,00 € für Ersatzkarte bei Verlust - 15,00 € für 1 Jahr für andere Antragsteller - 5,00 € für Ersatzkarte oder Änderungen
Einfahrterlaubnis Fussgaengerzone
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Einstellung von Personal
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zuständiger Fachdienst: Personalangelegenheiten Telefon: 06071 2002 228 oder 225 Email: personalamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 228, 225 Nähere Angaben über offene Stellen erfahren Sie in der Tagespresse oder hier
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Elterngeld
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Hessisches Amt für Versorgung und Soziales - Erziehungsgeldkasse - Für den Kreis Darmstadt-Dieburg und den Odenwaldkreis Schottener Weg 3 64289 Darmstadt Telefon: 06151 7380 Fax: 06151 738260 Anträge zum Elterngeld können Sie auch über www.familienatlas.de ausdrucken. Man kann sich hier bis zum Bereich Elterngeld "durchklicken". Neben fachlichen Informationen zum BEEG finden Sie hier auch den Antrag zum Elterngeld.
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Entwässerungsbeiträge
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zuständig: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Dieburg Telefon: 06071 989105 Email: eigenbetrieb@dieburg.de Kläranlage, Großwiesenweg 10
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Erbbaurecht
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zuständiger Fachdienst: Liegenschaften Telefon: 06071 2002 116 Email: pacht@dieburg.de Rathaus, Markt 4: Raum 116
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Erschließungsbeiträge
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Events -städtische-
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zuständiger Fachdienst: Stadtkommunikation Telefon: 06071 2002 208 Email: stadtkommunikation@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 208
Entwickung, Planung und Koordination von städtischen Events
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