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Bauen
Offenlage der Stadt Dieburg
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP46 "Hinter der Schießmauer - Neubau Finanzamt" in Dieburg
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 04.02.2021 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Finanzamtes beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP46 „Hinter der Schießmauer – Neubau Finanzamt“ in der Stadt Dieburg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 12 BauGB aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums Dieburg an der Straße Hinter der Schießmauer und westlich der Konrad-Adenauer-Straße. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst konkret folgendes Grundstück: Gemarkung Dieburg, Flur 2, Flurstück Nr. 84/3.
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,45 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
- Amtliche Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP46
- 01_E_Planzeichnung_500_230313
- 02_E_Planzeichnung_1000_a4_230313
- 03_E_VEP-Plan_500_230313
- 04_E_VEP_Plan_500_A4_230313
- 05_E_Textliche Festsetzung_230227
- 06_E_Begründung_230313
- 07_E_Begründung_Anlage 1_Artenschutzgutachten
- 08_E_Begründung_Anlage 2_Verkehrsuntersuchung_21
- 09_E_Begründung Anlage 3_Schalltechnische Untersuchung_210804
- 10_E_Begründung_Anlage 4_Objektplanung_230202