Bauen

Offenlage der Stadt Dieburg

Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP46 "Hinter der Schießmauer - Neubau Finanzamt" in Dieburg

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 04.02.2021 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Finanzamtes beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP46 „Hinter der Schießmauer – Neubau Finanzamt“ in der Stadt Dieburg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 12 BauGB aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums Dieburg an der Straße Hinter der Schießmauer und westlich der Konrad-Adenauer-Straße. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst konkret folgendes Grundstück: Gemarkung Dieburg, Flur 2, Flurstück Nr. 84/3.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,45 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.