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Öffentliche Versammlung: anmelden
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Was sollte ich noch wissen?
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau PreißLeiterin Fachbereich Sicherheit und Ordnung, öffentliche Einrichtungen