Seniorenbeirat

Seniorenbeirat

Entsprechend der Seniorenvertretungssatzung finden alle zwei Jahre Wahlen in einer Vollversammlung der wahlberechtigen Personen statt. 

Der Seniorenbeirat besteht aus -einem/einer Vorsitzenden -einem/einer ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden - einem/einer Schriftführer/in - einem/einer Schatzmeister/in - sowie bis zu sechs weiteren Beisitzer/innen. Davon können maximal zwei als Delegierte von sozialen Verbänden gemäß § 2 (1) dieser Satzung auch jünger als 60 Jahre sein.

Wer derzeit im Seniorenbeirat tätig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Dieburger Seniorenbeirates.