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Seniorenbeirat
Seniorenbeirat
Entsprechend der Seniorenvertretungssatzung finden alle zwei Jahre Wahlen in einer Vollversammlung der wahlberechtigten Personen statt.
Der Seniorenbeirat besteht aus -einem/einer Vorsitzenden -einem/einer ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden - einem/einer Schriftführer/in - einem/einer Schatzmeister/in - sowie bis zu sechs weiteren Beisitzer/innen. Davon können maximal zwei als Delegierte von sozialen Verbänden gemäß § 2 (1) dieser Satzung auch jünger als 60 Jahre sein.
Wer derzeit im Seniorenbeirat tätig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Dieburger Seniorenbeirates.
Website des Seniorenbeirats
Auf dem Internetauftritt des Seiniorenbeirats finden Sie alle Informationen rund um die Arbeit des Beirats und zu den Veranstaltungen in Dieburg.
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