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EAB Entleerung Grube

Entleerung von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben

Die Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben wird vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Dieburg organisiert. Das Abpumpen erfolgt dabei durch vertraglich gebundene Entsorgungsfirmen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Dieburg (EAB).

Melden Sie einen notwendigen Termin bitte möglichst frühzeitig mit Angabe einer Rufnummer und der Anfahrtsstelle an.

Der Entsorger, der für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Dieburg die Leerung und den Transport zur Kläranlage durchführt, wird sich dann bei Ihnen melden und mit Ihnen einen Termin vereinbaren.

Gebührenhöhe
Die Entsorgungsgebühr beträgt 54,87 € pro angefangenem Kubikmeter Schlamm aus Kleinkläranlagen und Gruben. Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird für jeden weiteren Meter ein Gebührenzuschlag von 5,10 € erhoben. (Siehe Entwässerungssatzung der Stadt Dieburg (§ 28,Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben))

Anmeldung der Entleerung einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube


Angaben zum/zur Antragsteller/in


Angaben zum Grundstück


Angaben zum Schmutzwasser/Fäkalschlamm


Weitere Hinweise (Anfahrtsweg, Terminabsprache o.ä.)

Die Leerung der Grube wird durch eine Entsorgungsfirma im Auftrag des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Dieburg durchgeführt. Ihre Angaben werden an die Entsorgungsfirma weitergeleitet. Von dort wird mit Ihnen Kontakt aufgenommen und der Termin für die Entleerung abgestimmt. 

Das Schmutzwasser / der Klärschlamm wird zur Kläranlage Dieburg gebracht und dort nach dem Stand der Technik behandelt. 

Die aktuellen Gebühren für Abfuhr und Entsorgung entnehmen Sie der Entwässerungssatzung der Stadt Dieburg (§ 28, Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben). Die Entsorgungsgebühr beträgt ab 1. März 2021 200,00 € pro angefangenem Kubikmeter Schlamm aus Kleinkläranlagen und Gruben. Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird für jeden weiteren Meter ein Gebührenzuschlag von 5,10 € erhoben.


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