Das ''Dieburger Stadtrecht'' ist eine Sammlung der wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Stadt Dieburg. Diese Sammlung wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Die Satzungen werden in konsolidierten Lesefassungen abgebildet.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Seiten um eine unverbindliche Information über städtische Regelungen handelt. Der Magistrat der Stadt Dieburg haftet nicht im Fall von Unrichtigkeiten. Bei Abweichungen zu amtlichen Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Dieburg „Dieburger Anzeiger" sind diese maßgeblich.
Satzungen (auch Änderungen oder Ergänzungen bestehender Satzungen) der Stadt Dieburg werden, aufgrund der Vorschriften unserer Hauptsatzung, im Dieburger Anzeiger öffentlich bekannt gemacht.
Für die Verabschiedung der Satzungen gelten die Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung HGO (insbesondere § 5) und die entsprechenden Spezialgesetze.
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