Sicherheit & Ordnung

Sicherheit & Sauberkeit

In Dieburg sollen sich die Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch die Besucherinnen und Besucher sicher und wohl fühlen. Deshalb gilt unsere oberste Priorität auch der Sicherheit und Sauberkeit in unserer Stadt.

Dieburg hatte sehr früh schon eigene Ordnungspolizeibeamte und war auch mit bei den Vorreitern als es galt zusätzliche freiwillige Polizeidiensthelfer einzustellen. Auch auf Punkto Sauberkeit wird in Dieburg großen Wert gelegt. So sind per Strassenreinigungssatzung die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke verpflichtet nach Maßgabe der Satzung die Reinigung der öffentlichen Straßen durchzuführen. Im Zuwiderhandlungsfalle kann eine Ordnungswidrigkeitsstrafe erfolgen.

Auch die Stadt setzt zur Reinigung der Straßen, Wege und Plätze in Dieburg viel Manpower ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betriebshof der Stadt Dieburg erledigen diese Aufgabe oftmals ohne dass irgendjemand auch nur den Anschein hat, welche Leistungen hier vollbracht werden müssen, damit unsere Stadt sauber ist.

Rettungspunkte im Wald

Mit dem System der Rettungspunkte ist der Wald erheblich sicherer geworden. Rettungspunkte sind durch ein Schild mit weißem Kreuz und einer Nummer gekennzeichnet. Dise markante Punkte, die auch vom Notarztwagen gut erreicht werden können, wurden zur schnelleren Hilfeleistung bei Unfällen von Radfahrern, Lauftreffbesuchern und vor allem Waldarbeitern für dieses Rettungssystem ausgesucht.

Das hessenweite Rettungspunktesystem hilft so, die schnelle Erstversorgung im Wald zu verbessern und bietet darüber hinaus Waldbesuchern und Selbstwerbern schnelle Hilfe im Notfall.

Parkbanknummerierung

Die rund 320 Parkbänke in den öffentlichen Anlagen der Stadt Dieburg wurden nummeriert, damit man in Notfällen schnelle Unterstützung durch Polizei oder Feuerwehr anfordern kann.  In körperlichen Notfällen, bei Bewusstlosigkeit oder gar bei kriminellen Übergriffen in öffentlichen Parkanlagen muss von helfenden Personen schnelle Unterstützung von Notdiensten herbei telefoniert werden können. 

Bedingt durch die Örtlichkeiten ist manchmal nur schwer zu beschreiben, wo sich die betreffenden Personen befinden und Notdienst oder Polizei verlieren wertvolle Zeit, um helfen zu können. Die kleinen Blechschilder auf der Lehne der Parkbänke bringen hier nun Abhilfe. Fast alle Dieburger Parkbänke sind nun mit einer Individualnummer ausgestattet. Lücken gibt es lediglich wenn eine Bank entsorgt werden soll, oder gerade erst aufgestellt wurde.

Bevölkerungsschutz im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Großbrände, Chemieunfälle, Extremwetterlagen und ähnliche Ereignisse führen immer wieder zur Verunsicherung in der Bevölkerung. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat daher das Bevölkerungswarnsystem KATWARN, zusätzlich zu bestehenden, gesetzlich festgelegten Bevölkerungswarnsystemen eingeführt. 

KATWARN ist ein ergänzendes Warnsystem, das bei Unglücksfällen die Bürgerinnen und Bürger des betroffenen Postleitzahlbereiches zusätzlich per SMS, per E-Mail oder per mobiler APP direkt informiert. Die Warnungen werden von der Zentralen Leitstelle Darmstadt-Dieburg nach entsprechender Veranlassung durch den Brandschutzaufsichtsdienst des Landkreises ausgegeben. Diese enthalten Kurzinformationen zur Gefahr sowie Verhaltensempfehlungen. Hierzu wurde ein Drei-Stufen-Modell ausgearbeitet, das bis zur Besetzung eines Bürgertelefons in der Kreisverwaltung reicht. 

KATWARN ist das mobile Warnsystem, mit dem Sie rund um sicher sind. Die ortsgenauen Warnungen der zuständigen Behörden und Rettungsleitstellen informieren Sie zu jeder Zeit und an jedem Ort über Gefahren in Ihrer Umgebung.

hessenWARN basiert technologisch auf dem Warnsystem KATWARN. Die Meldung beschränken sich auf das Gebiet des Landes Hessen. Das System bietet Gefahren- und Katastrophenwarnungen verschiedener Behörden aus einer Hand, z.B. sind auch die Feuerwehren sowie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie an hessenWARN beteiligt. hessenWARN ist die kostenlose App für Ihre Sicherheit und seit dem 05.11.2019 die neue offizielle „Warn- und Informations-App“ des Landes Hessen.

Hochwasservorsorge

Auszug aus Flyer „Hochwasservorsorge, Tipps und Informationen für Betroffene in der Region Starkenburg“, Herausgeber Region Starkenburg Technologieregion Rhein-Main-Neckar, April 2005

Jeder Betroffene kann durch Bauvorsorge zur Hochwasservorsorge und zur Minimierung der Schäden bei Hochwasser beitragen.
Angepasste Bauweisen und Nutzungen sowie Ausrüstung der Gebäude dienen zur Verringerung des Schadenspotenzials.

Es gibt bei Neubau und im Bestand verschiedene Bauvorsorgemaßnahmen, die je nach zu erwartenden Überflutungshöhen am Gebäude sinnvoll sind, z. B.
-    Abdichtung von Eintrittsöffnungen im Gebäude, z. B. durch bauliche Erhöhung der Licht- und Kellerschächte oder druckwasserdichte Hausanschlussöffnungen
-    Absicherung gegen Rückstau aus der Kanalisation (Rückstauklappe, Absperrschieber)
-    Anschlüsse der Haustechnik höher legen (Stromverteiler, Gas-/Ölbrenner)
-    Bau ohne Keller bzw. Kellerabdichtung als Innen- oder Außendichtung, Schaffung von Fluchtwegen
-    Verzicht auf Öltanks oder Sicherung der Öltanks o. ä. im Keller gegen Auftrieb, Drehung, Auslaufen
-    Sicherung vor Hangwasser

Ein weiterer Baustein zur Verringerung von Hochwasserschäden ist die Verhaltensvorsorge. Hierzu gehören grundsätzlich die vordringliche Dokumentensicherung, die Vorratshaltung (z.B. auch von Medikamenten) sowie Notfalladressen und -telefonnummern griffbereit zu halten.

Rechtzeitig vor und während des Hochwasserereignisses sollten folgende Handlungsempfehlungen beachtet werden, z. B.
-    wertvolle Einrichtungen, technische Geräte und Gegenstände aus dem Keller in die höheren Stockwerke bringen bzw. evakuieren
-    Öltanks sichern
-    Pumpen vorhalten, aber zu frühes Abpumpen aus dem Keller vermeiden (Auftriebsgefahr!)
-    Pkws und sonstige Kraftfahrzeuge in Sicherheit bringen

Regelmäßige Informationen sind abrufbar über:
-    Radio und Videotext (Hessischer Rundfunk, Südwestfunk)
-    Internet

Außerdem stehen bei dringenden Fragen örtlich Ansprechpartner zur Verfügung bei:
-    Kreisverwaltung (Wasserbehörde)
-    Kommune

Zur finanziellen Eigenvorsorge wird Gebäudeeigentümern empfohlen, möglichst eine Elementarschadenversicherung abzuschließen.

Gefährliche Hunde

Der Hund ist eines der wichtigsten Haustiere des Menschen. Als Wach- und Hütehund, als ständiger Begleiter für Blinde und Sehbehinderte oder als sozialer Bezugspunkt ist er aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. Dass es dennoch hin und wieder zu Zwischenfällen mit Hunden kommt, bei denen zuweilen auch Menschen verletzt oder getötet werden, liegt überwiegend an der falschen Haltung des Tieres. Dennoch lassen sich einzelne Rassen feststellen, die häufiger als andere an derartigen Zwischenfällen beteiligt sind.

Aufgabe des Staates ist es, seine Bürgerinnen und Bürger vor derartigen Gefahren zu schützen. Deshalb hat das Land Hessen am 22.01.2003 eine neue Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden erlassen.

Die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22. Januar 2003, geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2008 (Rechtsgrundlage § 71 a HSOG) enthält in ihrem § 1 Abs. 1 ein allgemeines Gebot der Rücksichtnahme. 

Hunde, auch ungefährliche, sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen.

Sie dürfen nach der Änderungsverordnung außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt (§1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO).

Gefährliche Hunde darf nur halten, wer eine Erlaubnis der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde erhalten hat (Abs. 3).

Gefährliche Hunde sind die in § 2 Abs. 1 HundeVO gelisteten Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Neu aufgenommen in die Rasseliste des § 2 Abs. 1 HundeVO wurde der Rottweiler, wobei nach § 19 Satz 2 HundeVO eine Übergangsregelung gilt. Die Gefährlichkeit eines Rottweilers wird nicht vermutet, wenn seine Haltung von der Halterin oder dem Halter bis spätestens 30. Juni 2009 schriftlich (bei der zuständigen Ordnungsbehörde) angezeigt wird. Entsprechendes gilt für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits erzeugte Nachkömmlinge. 
Nicht mehr in der Liste geführt werden die Rassen Mastiff und Mastino Napoletano.
  
Gefährliche Hunde sind auch diejenigen, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben oder die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen und (neu aufgenommen) Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen (§ 2 Abs. 2 HundeVO).

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ist nach § 3 Abs. 1 u.a. dass die Halterin oder der Halter die Sachkunde sowie eine positive Wesensprüfung für den jeweiligen Hund nachweist.

Das Dezernat I18 -Gefahrenabwehr und Ordnungsrecht- des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde nach § 100 Abs. 4 HSOG, § 7 HundeVO von der Landesregierung bestimmt, im Benehmen mit dem Verband für das Deutschen Hundewesen e.v. und der Landestierärztekammer Hessen Standards für die Durchführung der Sachkunde- und Wesensprüfungen sowie für die Qualifikation der sachverständigen Personen oder Stellen festzulegen und die sachverständigen Personen oder Stellen zu benennen.
Diese Standards -Stand 30. Mai 2005- sind im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht (StAnz. I S. 2243). Die Liste der sachverständigen Personen oder Stellen wird im Dezernat I18 - Gefahrenabwehr- und Ordnungsrecht - geführt. Das Aufnahmeverfahren ist unter Abschnitt C geregelt. Dort ist auch die Qualifikation festgelegt.

In Dieburg hat die Stadtverordnetenversammlung eine Gefahrenabwehrverordnung Hunde verabschiedet.

Sicherheit und Ordnung

Die unbestimmten Rechtsbegriffe öffentliche Sicherheit und Ordnung sind heutzutage in aller Munde. Jeder kommt nahezu täglich durch die Medien, persönlichen Einsatz für Sicherheit und Ordnung oder Kontakt mit der Polizei bzw. der Ordnungsbehörde damit in Berührung. Dass diese Berührungspunkte nicht immer angenehm sind, ergibt sich aus der Sache selbst.

Die Polizei- und Ordnungsbehörden haben die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Dabei umfasst die öffentliche Ordnung die Gesamtheit an ungeschriebenen und geschriebenen Regeln, die eine unerlässliche Grundlage menschlichen Zusammenlebens bilden, sowie deren Befolgung in der Öffentlichkeit.

Unter der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der geschriebenen Rechtsordnung, der individuellen Rechtsgüter der Bürger wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum, sowie des Staates und seiner grundlegenden Einrichtungen.

Die Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg als Landesbehörde und die Stadt Dieburg arbeiten auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgaben partnerschaftlich zusammen.

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist seit mehreren Jahren ein Arbeitskreis "Sicherheit und Prävention" eingerichtet, an dessen regelmäßigen Treffen Vertreter der Ordnungsverwaltung, der Polizei, sowie weiterer Behörden und Einrichtungen teilnehmen. Dort werden Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Landkreis, sowie den einzelnen Städten und Gemeinden beraten.

Die Ordnungsbehörde der Stadt Dieburg als örtliche Ordnungsbehörde bearbeitet zahlreiche ordnungsrechtliche Aufgaben und trifft verschiedenste Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Die Tätigkeit beschränkt sich jedoch nicht ausschließlich auf die klassischen Aufgaben der Gefahrenabwehr, sondern es werden auch im Bereich Prävention neue Wege beschritten und neue Maßstäbe in der Ordnungspolitik gesetzt. Hierfür stehen beispielsweise der Einsatz von zwischenzeitlich zwei Ordnungspolizeibeamten, sowie sieben sogenannten freiwilligen Polizeihelfer/-innen, die eine sinnvolle Ergänzung der gemeinsamen Bemühungen von Polizei und Ordnungsbehörde zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen.

Versenkbare Straßenpoller

Die Stadt Dieburg hat in der Zentturmstraße einen versenkbaren Straßenpoller zur Verkehrsberuhigung eingerichtet.
Anwohner und Zufahrtsberechtigte können den Straßenpoller über folgende Möglichkeiten bedienen:

  • Steuerung über eine hinterlegte Mobilfunknummer: Der Straßenpoller kann über einen Anruf gesenkt werden. Hierfür muss die anrufende Mobilfunknummer bei der Ordnungspolizei Dieburg hinterlegt werden. Die Rufnummer des Straßenpollers in der Zentturmstraße lautet +4915783059240.
  • Steuerung per Transponder (Handsender): Zufahrtsberechtigte können einen Transponder für die Steuerung des Straßenpollers in der Zentturmstraße bei der Ordnungspolizei beantragen. Für den Transponder muss eine Kaution über 80,00 € hinterlegt werden.

Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste haben eigene Möglichkeiten den Straßenpoller bei Bedarf zu bedienen.

Standort Poller Zentturmstraße