Fachbereich Liegenschaften und Finanzen
Telefon: 06071 2002 116
E-Mail: spiessfeld@dieburg.de
Informationen zur Grillstellenmiete
Pro Grillstelle sind Gebühren in Höhe von 40,00 Euro zu entrichten. Sollte die Veranstaltung eine Schul- oder Kindergarten- oder KITA-Veranstaltung sein oder Sie Inhaber der Jugendleitercard sein, ist der Antrag von der verantwortlichen Lehrkraft bzw. Betreuungskraft zu stellen und mit dem Dienststempel der Schule bzw. dem Stempel des Kindergartens, bzw. der KITA zu versehen. In diesem Falle sind nur 20,00 Euro Benutzungsgebühren zu zahlen.
Sobald der Antrag vollständig bei uns vorliegt, reservieren wir die entsprechenden verfügbaren Grillplätze und Sie erhalten von uns einen Gebührenbescheid mit einer „Grillplatz-Genehmigungs-Nr.“. Diese Nummer geben Sie bitte auf Ihrem Überweisungsträger an und überweisen die Grillgebühr auf das in der Grillgenehmigung genannte Konto. Bitte beachten Sie, dass mit Erhalt der Grillgenehmigung die Nutzungsgebühr zu entrichten ist und eine Rückerstattung der gezahlten Gebühr ausgeschlossen ist. Am Grilltag hinterlegen Sie bitte beim Kioskpächter die Kaution in Höhe von 50,00 Euro pro Grillstelle in bar und erhalten dafür die bzw. den entsprechenden Schlüssel für den /die Grillstellen, da diese unter Verschluss sind.
Bilder der Grillplätze
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