Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Dieburg


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in öffentlicher Sitzung am 27.01.2025 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 103 „Auf der Leer / Albinistraße“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan kann mit der Begründung im Fachbereich Bauen im Rathaus der Stadt Dieburg, Markt 4, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:

Montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 11:30 Uhr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Flur 18 der Gemarkung Dieburg die Flurstücke 356/1, 356/2, 357/1, 357/2, 358/1, 359/2, 359/3, 360/1, 360/3, 360/4, 360/5, 368, 369/4 und 370/9.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.


Abb.: Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 103 „Auf der Leer / Albinistraße“ Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Dieburg, den 27.02.2025

Der Magistrat der Stadt Dieburg

Frank Haus
Bürgermeister