Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Dieburg


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Groß Umstädter Straße 87“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 106 „Groß Umstädter Straße 87“ umfasst in der Gemarkung Dieburg in der Flur 13 die Flurstücke 40/1, 40/4, 40/5, 38/1, 37/1 und 36/1. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,68 ha.

 

Abb.: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 106 „Groß Umstädter Straße 87“, Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation 

Anlass und Ziel der Planung

Der bestehende Handels- und Kfz-Werkstattbetrieb Auto Römhild & Schewe GmbH erstreckt sich über die Flurstücke Nr. 36/1, 37/1, 38/1, 40/4 und 40/5. Planungsrechtlich sind diese Betriebsflächen derzeit unterschiedlich zu beurteilen. Das Flurstück Nr. 40/5 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3.3 „Rinkenbühl, 3. Änderungsplan“ und ist dort als Mischgebiet festgesetzt. Da nunmehr eine Erweiterung des Autohauses vorgesehen ist, entspricht diese Festsetzung nicht mehr der tatsächlichen und zukünftig angestrebten Nutzung.

Die vom Betrieb bereits als Ausstellungs- und Verkaufsflächen genutzten Flurstücke Nr. 36/1, 37/1, 38/1 und 40/4 liegen derzeit noch im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB und sind bislang nicht planungsrechtlich gesichert.                                                                                                       
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung geschaffen werden. Ziel ist es, das gesamte Areal einer geordneten gewerblichen Nutzung zuzuführen und somit auch die bisher im Außenbereich liegenden Flächen städtebaulich zu integrieren.                                              

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 91 Abs. 3 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht wird in der Zeit 

vom 02.11.2026 bis einschließlich 02.12.2026 

auf der Internetseite der Stadt Dieburg (https://www.dieburg.de/wirtschaft-stadtentwicklung/planen-bauen/offenlagen/) im PDF-Format veröffentlicht. Auf die Internetseite der Stadt Dieburg mit den veröffentlichten Unterlagen und dem Inhalt der Bekanntmachung wird auch im zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Entwurfsunterlagen während des oben genannten Zeitraums beim Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt.  

montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

freitags von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr 

Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und während des Zeitraumes der Veröffentlichung im Internet zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während des Veröffentlichungszeitraums einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung elektronisch beim Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg (E-Mail-Adresse: bauen@dieburg.de) abgegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Magistrat der Stadt Dieburg, Markt 4, 64807 Dieburg oder beim Fachbereich Bauen der Stadtverwaltung im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben.

Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dieburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.  

Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Dieburg hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Stadt Dieburg oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Dieburg oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Dieburg oder von dem o. g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.  

Dieburg, den 28.10.2026

Magistrat der Stadt Dieburg
Frank Haus, Bürgermeister