Rathaus

Ausnahmeregelung Friedhof


In der Zeit von Allerheiligen (01. November 2026) bis zum 31. März 2027 ist es angesichts der Feiertage gestattet auf den Wiesengräbern, in der Baumgrabanlage und vor den Urnenwänden ohne Blumenfach, Grabschmuck, Blumen und andere Gegenstände auf bzw. vor der Grabstätte abzulegen.

Wir bitten Sie darum, die Sachen bis spätestens 31. März 2027 wieder zu entfernen.