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Public Viewing bei der Fußball-EM
Am 14. Juni startet die Fußball-EM, und viele Fans freuen sich auf gemeinsames Public Viewing unter freiem Himmel. Einige Partien beginnen allerdings erst um 21 Uhr. Die Bundesregierung macht mit einer speziellen Lärmschutz-Verordnung wie in den vergangenen Jahren das Public Viewing auch für diese Spiele möglich. Gaststätten, Vereine und Firmen etc., die eine oder mehrere entsprechende Veranstaltungen unter freiem Himmel planen, brauchen jedoch eine Ausnahmegenehmigung, die vorher beantragt werden muss.
Wer eine Ausnahmegenehmigung für eine Location in Dieburg beantragen möchte, wendet sich an den Landkreis Darmstadt-Dieburg, der in diesem Falle zuständig ist und per Mail an immissionsschutz@ladadi.de oder unter Telefon (06151) 881-2341 alle Infos bereithält. Weitere Informationen gibt’s auf der Website des Landkreises.
Generell gilt: Für jeden Standort, der Public Viewing anbieten möchte, muss ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt werden, dabei wird zwischen dem „herausragenden öffentlichen Interesse“ an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abgewogen. Bei der Prüfung werden Faktoren wie etwa das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, aber auch die Abstände zur Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt. Dabei soll die Belästigung für Anwohnerinnen und Anwohner auf ein Minimum reduziert werden.