Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Hausanschluss Kanal

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    Jedes Grundstück ist laut Dieburger Entwässerungssatzung gesondert und unmittelbar an den städtischen Kanal anzuschließen. Der Anschlusskanal bis zum städtischen Kanal ist dabei vom Grundstückseigentümer in Anliegerregie herzustellen.

    Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Dieburg prüft die abwassermäßige Erschließung ihres Grundstücks und gibt Anschlussmöglichkeiten an den städtischen Kanal vor.

    Um die Prüfung durchführen zu können, benötigen wir einige Angaben, hierzu füllen Sie bitte den Antrag auf Herstellung eines Kanal-Hausanschlusses gem. § 4 Abs. 4 der Entwässerungssatzung der Stadt Dieburg aus.

    Bei Neuanschlüssen an den städtischen Kanal sind die vorhandene Abzweige bzw. Einlassstücke bei Betonkanälen, sofern technisch möglich, zu verwenden.
    Sind keine Anschlussmöglichkeiten vorhanden, wird durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Dieburg ein neuer Anschluss hergestellt.

    Bei bereits erschlossenen Grundstücken ist die bestehende Anschlussleitung möglichst wieder zu verwenden. Auskünfte zur Lage des bestehenden Anschlusskanals erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung.

    Es wird darauf hingewiesen, dass Oberflächenwasser von privaten Grundstücken nicht über öffentliche Verkehrsflächen in die Kanalisation eingeleitet werden darf (DIN 1986-100).