Bekanntmachung

Vereinfachte Umlegung gemäß §§ 80 ff. BauGB für das Gebiet
„Burgweg 1A“ in der Gemarkung Dieburg


In dem Verfahren für das o.a. Gebiet wird gemäß §§ 80 ff. nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung  vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 27.06.2022 am 22.09.2022 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen.
Die Geldleistungen sind fällig.


Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung beim

Magistrat der Stadt Dieburg
Markt 4
64807 Dieburg

als Umlegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Dieburg, den 24.11.2022

Magistrat der Stadt Dieburg
Frank Haus, Bürgermeister