Einwohnermeldeamt

Warum es ab 2024 keinen Kinderreisepass mehr gibt


Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Das gilt auch für das Einwohnermeldeamt im Rathaus Dieburg. Eltern müssen mit Beginn des neuen Kalenderjahres aber nicht sofort handeln, denn bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Für die Abschaffung des Dokuments gibt es zweierlei Gründe. 

Zum einen sind Kinderreisepässe nur maximal zwölf Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit mehreren Sicherheitsmerkmalen sowie mit einem Chip ausgestattet. 

Bereits ausgestellte Dokumente können bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden

Zum anderen werden Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei der Einreise sogar, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist – in der Regel sind das drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein und kann sogar dazu führen, dass Familien ihre Reise unterbrechen müssen, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängertes Dokument an der Grenze nicht anerkannt wird. 

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber im Oktober ein Gesetz veröffentlicht, in dem unter anderem der Kinderreisepass abschafft wird. Mit der Abschaffung wird zugleich künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. 

Weitere Informationen finden sich auch online auf dieser Homepage, bei Fragen ist das Einwohnermeldeamt per Mail an ewo@dieburg.de oder telefonisch unter (06071) 2002- 120, -119, -319 oder -419 erreichbar. 

Welches Reisedokument beantrage ich künftig für mein Kind? 
Generell benötigen Kinder jeden Alters auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal sechs Jahre gültig. Dabei sollten Eltern beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall muss rechtzeitig vor Reiseantritt ein neuer Personalausweis oder Reisepass für das Kind beantragt werden.