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Straßenpoller werden ab 1. Oktober aktiviert
Die Stadt Dieburg hat an den Zufahrten der Fußgängerzone in der Innenstadt versenkbare Straßenpoller eingerichtet, die Standorte befinden sich in der Zuckerstraße, Steinstraße, Schloßgasse und Rheingaustraße. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Verkehrsgeschehen in der Fußgängerzone nur noch auf berechtigte Personen zu begrenzen und so die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Die Abstände zwischen den einzelnen Pollern sind so gewählt, dass diese zu Fuß oder mit dem Rad sicher passiert werden können. Alle vier Anlagen gehen am 1. Oktober 2024 in Betrieb.
Die automatisch versenkbaren Poller werden werktags außerhalb der Lieferzeit von 6 Uhr bis 10 Uhr sowie sonntags hochgefahren sein und damit die Zufahrt zur Fußgängerzone beschränken. Anwohner und Gewerbetreibende können aber natürlich auch nach der Inbetriebnahme der Poller ihre Wohnung bzw. Geschäftsräume mit dem Auto erreichen: Zufahrtsberechtigte können entweder über ihr Mobiltelefon den beweglichen Poller aktivieren oder werden mit einem Handsender (Transponder) zum Absenken der Poller ausgestattet. Für diesen muss eine Kaution von 80 Euro hinterlegt werden.
Für die Poller gelten ab sofort folgende Regelungen:
Lieferverkehr:
Für den Lieferverkehr wird die Zufahrt im Lieferzeitraum von 6 Uhr bis 10 Uhr geöffnet.
Anwohner / Gewerbe:
Zufahrtsberechtigte können bei der Ordnungspolizei Dieburg einen Transponder beantragen oder eine Mobilfunknummer hinterlegen lassen, um die Straßenpoller zu steuern.
Temporäre Ausnahmeregelungen (Handwerker, Pflegedienste, u.a.):
Zufahrten könne für begründete Ausnahmen gewährt werden. Hierfür melden Sie bitte rechtzeitig Ihr Anliegen und den benötigten Zeitraum bei der Ordnungspolizei Dieburg über das Online-Formular „Antrag Zufahrt (temporär)“, telefonisch oder per Mail an.
Einsatzkräfte:
Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste haben eigene Möglichkeiten, den Straßenpoller im Notfall zu bedienen.
Die Möglichkeit zur Steuerung der Poller ist vorgesehen für alle Angehörigen eines Haushalts, die über eine Fahrerlaubnis verfügen sowie für alle Inhaberinnen oder Inhaber von Ladengeschäften, Gaststätten, Praxen oder sonstigen Betrieben. Falls in Ausnahmefällen weitere Berechtigungen benötigt werden, kann dies bei der Stadt Dieburg beantragt werden. Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste und auch die Müllabfuhr verfügen über Berechtigungen zum Herunterfahren der Poller. Wird nur einmalig eine Zufahrt notwendig (etwa für Handwerker etc.), vergibt die Stadt Dieburg eine begrenzt gültige PIN, die in das Tastenfeld des Bedienterminals eingegeben wird. Wichtig: Bei einem Stromausfall fahren alle automatischen Poller herunter, so dass die Erreichbarkeit der Fußgängerzone besteht.
Die Innenstadt-Poller sind Teil des Förderprogramms „Zukunft Innenstadt“ und werden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen gefördert. Grundlage hierfür war eine Bürgerbeteiligung, bei der die Dieburgerinnen und Dieburger ihre Ideen für die Entwicklung der Innenstadt eingebracht haben. Eine von ihnen war die Verkehrsberuhigung des Areals rund um den Marktplatz und die Fußgängerzone über den bisherigen Umfang hinaus. Weitere Informationen rund um das Förderprogramm gibt es auch hier.
Weitere Informationen rund um die Poller gibt es bei der Ordnungspolizei Dieburg telefonisch unter (06071) 2002-361, -362, -363 und -364 sowie per Mail an ordnungsamt@dieburg.de. Bitte beachten Sie, dass für die Zufahrt in die Fußgängerzone immer auch eine gesonderte Einfahrterlaubnis erteilt werden muss!