Steuern

Korrigierte Grundsteuerbescheide versandt


Mit Datum vom 23.01.2025 hat die Steuerverwaltung korrigierte Grundsteuerbescheide versandt.

In diesen Bescheiden wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B, die durch die Stadtverordnetenversammlung per Hebesatzsatzung am 21.11.2024 beschlossen wurden, berücksichtigt.

Für die Aufkommensneutralität hatte die Hessische Steuerverwaltung für die Stadt Dieburg einen Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 167,23 Prozent und für die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 419,38 Prozent empfohlen.

Dieser Empfehlung folgte die Stadt Dieburg mit dem Beschluss zur Hebesatzsatzung durch die Stadtverordnetenversammlung am 21.11.2024 und senkte den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 167 Prozent und für die Grundsteuer B auf 419 Prozent. Die Hebesatzsatzung wurde am 19.12.2024 im Dieburger Anzeiger öffentlich bekannt gegeben.

Die Stadt Dieburg ist bei der Festsetzung der Grundsteuer jedoch ausschließlich für die Höhe der Hebesätze zuständig. Für die Berechnung der neuen Grundsteuermessbeträge ist ausschließlich das Finanzamt Dieburg zuständig. Das Finanzamt Dieburg hat anhand der Angaben der Grundstückseigentümer aus der Erklärung zur Grundsteuerreform entsprechende neue Grundsteuermessbescheide ab dem 01.01.2025 erlassen.

Sollten die im Bescheid angegeben Messbeträge nicht korrekt sein oder sollten Sie generelle Bedenken wegen der Rechtsmäßigkeit der Grundsteuerreform haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Dieburg. Widersprüchen hiergegen können wir nicht abhelfen.

 

Ihr Steueramt der Stadt Dieburg