Marktplatz

Gestaltung des Außenbereichs am Marktplatz


In den vergangenen Tagen wurde öffentlich und teils emotional über die Gestaltung des Außenbereichs des Lokals „Kaffee-Äffchen“ am Dieburger Marktplatz diskutiert. Die Stadt Dieburg nimmt dies zum Anlass, um über den Sachverhalt zu informieren und für Transparenz zu sorgen.

Was wurde beantragt und genehmigt?
Herr Niestatek, Betreiber des Lokals „Kaffee-Äffchen“, hat eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung von 50 Quadratmetern öffentlicher Fläche zur Außengastronomie beantragt und erhalten. Der Antrag und die Genehmigung bezogen sich ausdrücklich nur auf das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf öffentlichem Verkehrsgrund.

Über die erteilte Erlaubnis hinaus wurde durch Herrn Niestatek eine Holzkonstruktion zur Einfassung und Teilüberdachung des Außenbereichs errichtet. Diese bauliche Maßnahme war nicht genehmigt und ist genehmigungspflichtig –insbesondere, weil sich das Lokal in unmittelbarer Nähe eines denkmalgeschützten Bereichs befindet.

Warum wird die Holzkonstruktion beanstandet?
Bei der Beurteilung solcher Maßnahmen geht es nicht um persönlichen Geschmack, sondern um rechtliche Grundlagen und Gleichbehandlung aller. Die Ordnungsbehörde der Stadt Dieburg ist verpflichtet, Maßnahmen im öffentlichen Raum auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu prüfen – unabhängig davon, von wem sie ausgehen.

Die Stadt Dieburg hat am 11. Juni 2025 den Sachverhalt an die zuständige Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg gemeldet, um die rechtliche Zulässigkeit der Konstruktion prüfen zu lassen. Damit wurde bereits zu diesem Zeitpunkt frühzeitig ein ordnungsgemäßes Verfahren eingeleitet – unabhängig von einer politischen Debatte. Das Thema wurde im Anschluss durch die Verwaltung informativ in den Magistrat eingebracht, dort fand keine inhaltliche Bewertung statt. Auch in der Stadtverordnetenversammlung wurde lediglich eine formale Nachfrage zur Genehmigungssituation gestellt, ohne weitere Behandlung des Vorgangs.

Rückmeldung der Denkmalschutzbehörde
Die Stadt Dieburg steht in engem Austausch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Die Behörde hat gegenüber der Stadt denkmalrechtliche Bedenken geäußert – insbesondere, weil die Konstruktion den Blick auf die historische Fassade beeinträchtigt. Diese Einschätzung der Denkmalschutzbehörde fließt in die weitere Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ein. Das zu den ältesten Gebäuden der Stadt zählende Fachwerkhaus wurde im Jahr 1358 errichtet und nach dem Brand 1992 mit den Original-Quadersteinen wieder aufgebaut.

Anerkennung und Einordnung
Die Stadt Dieburg begrüßt ausdrücklich das Engagement von Herrn Niestatek. Es ist erfreulich, dass ein traditionsreicher Standort nach langem Leerstand wiederbelebt wurde – mit großem Zuspruch aus der Bevölkerung. Gerade weil das Projekt viele Menschen begeistert, ist es der Stadt wichtig, eine rechtskonforme und tragfähige Lösung zu finden. Denn nur wenn alle Gastronominnen und Gastronomen die gleichen Rahmenbedingungen haben, bleibt der Dieburger Marktplatz ein Ort mit fairen und verlässlichen Spielregeln – das stärkt langfristig die Vielfalt und Qualität unseres Stadtbilds.

Wie geht es weiter?
Herrn Niestatek wurde in einem Schreiben die Möglichkeit gegeben, sich schriftlich zu äußern und mitzuteilen, ob er das Holzgestell zurück bauen oder eine nachträgliche Genehmigung beantragen will.

Stadt Dieburg setzt weiterhin auf Dialog
Die Stadt Dieburg hat zu keiner Zeit pauschale Ablehnung signalisiert, sondern hofft in diesem Fall auch weiterhin auf eine einvernehmliche Lösung, die für alle Seiten tragbar und akzeptabel ist. Die Stadt Dieburg steht für ein offenes Gespräch zur Verfügung – mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die Rechtssicherheit schafft und den städtischen Raum im Sinne aller Beteiligten nutzt.