- Rathaus & Politik
- Leben & Erleben
- Mein Dieburg
- Stadtportrait & Geschichte
- Sehenswertes & Führungen
- Veranstaltungskalender
- Dialog Box
- Mitmachen & Beteiligen
- Anregungs- und Ereignismelder (AEM)
- Mängelmelder Hessen
- Straßenpoller Fußgängerzone
- Mobilitätsangebot
- Fahrradfreundliches Dieburg
- Abfall & Entsorgung
- Sicherheit & Ordnung
- Städtepartnerschaften
- Dieburger*in des Jahres
- Trinkbrunnen und Refill-Stationen
- Kinder & Bildung
- Freizeit & Kultur
- Soziales & Inklusion
- Mein Dieburg
- Nachhaltigkeit
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:
- beliebig oft zu Hause oder
- wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.
In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
- Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
- Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
- Sie Ihre PIN vergessen haben oder
- die PIN blockiert ist.
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Typisierung
2/3