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Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:
- beliebig oft zu Hause oder
 - wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.
 
In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
- Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
 - Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
 - Sie Ihre PIN vergessen haben oder
 - die PIN blockiert ist.
 
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
 - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
 
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Typisierung
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