Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP46 "Hinter der Schießmauer -Neubau Finanzamt" in Dieburg


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 04.02.2021 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Finanzamtes beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP46 „Hinter der Schießmauer – Neubau Finanzamt“ in der Stadt Dieburg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 12 BauGB aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums Dieburg an der Straße Hinter der Schießmauer und westlich der Konrad-Adenauer-Straße. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst konkret folgendes Grundstück: Gemarkung Dieburg, Flur 2, Flurstück Nr. 84/3.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,45 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan VEP46 „Hinter der Schießmauer – Neubau Finanzamt“ in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg am 19.12.2022 als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.

Es wird dazu bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP46 „Hinter der Schießmauer – Neubau Finanzamt“, bestehend aus der Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zum dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan mit den textlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) und der beigefügten Begründung mit den in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Artenschutzgutachten gem. § 44 BNatSchG, Anlage 2: Verkehrsuntersuchung, Anlage 3: Schalltechnische Untersuchung, Anlage 4: Objektplanung zum Vorhaben), in der Zeit

von Freitag, den 17.03.2023 bis einschließlich Freitag, den 21.04.2023

im Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt wird.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag - Donnerstag:                         8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:                                          14:00 bis 17:30 Uhr

Freitag:                                                     8:00 bis 11:30 Uhr

oder nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die vorgenannten Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Stadt Dieburg (Link: https://www.dieburg.de/wirtschaft-stadtentwicklung/planen-bauen/offenlagen/) sowie in einer Cloud (Link: https://magentacloud.de/s/tEiyPjsrHSRszRS) im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten. Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Dieburg wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Dieburg (Link: https://www.dieburg.de/rathaus-politik/mitteilungen-der-stadt/amtliche-bekanntmachungen/) zur Einsicht bereitgehalten.

Die Öffentlichkeit wird durch die öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die zusätzliche Einstellung dieser Unterlagen ins Internet förmlich beteiligt.

Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan VEP46 „Hinter der Schießmauer – Neubau Finanzamt“ in Dieburg im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Weiterhin wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Bauamt der Stadt Dieburg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Stellungnahmen können während des oben genannten Zeitraumes elektronisch beim Bauamt der Stadt Dieburg (E-Mail-Adresse: bauen@dieburg.de) abgegeben werden. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Dieburg, Markt 4 in 64807 Dieburg, möglich. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Weiterhin wird im Sinne des § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dieburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP46 „Hinter der Schießmauer – Neubau Finanzamt“ in Dieburg (unmaßstäblich)

Die Stadt Dieburg hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis. 

Dieburg, den 07.03.2023                                                                                                                                                                 

Für den Magistrat
der Stadt Dieburg

 

Frank Haus
Bürgermeister