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Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert


Seit 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Zwar müssen Eltern mit Beginn des neuen Kalenderjahres nicht unbedingt sofort handeln, denn bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Doch vor Beginn des Urlaubs sollte in jedem Fall ein kritischer Blick auf den Ausweis riskiert werden, rät das Einwohnermeldeamt der Stadt Dieburg. Wer ein neues Dokument für sein Kind – etwa für den Sommerurlaub – braucht, muss es rechtzeitig beantragen. In der Regel sollte man für den Personalausweis zwei bis drei Wochen und für den Reisepass drei bis vier Wochen für die Bearbeitungszeit einplanen. 

Generell benötigen Kinder jeden Alters auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument: Für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei genügt ein Personalausweis, für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal sechs Jahre gültig. Doch Eltern sollten beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. 

Doch warum wird der Kinderreisepass eigentlich abgeschafft? Das liegt zum einen daran, dass diese – wie alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip – in der EU nur maximal zwölf Monate gültig sind. Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses soll nicht zuletzt der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden werden. 

Zum anderen werden Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, von Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Einige Staaten fordern bei der Einreise sogar, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit  aufweist – in der Regel sind das drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein und kann sogar dazu führen, dass Familien ihre Reise unterbrechen müssen, weil der Pass des Kindes an der Grenze nicht anerkannt wird. 

Bei Fragen ist das Einwohnermeldeamt per Mail an ewo@dieburg.de oder telefonisch unter (06071) 2002- 120, -119, -319 oder -419 erreichbar.