Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

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    In der Regel ist jedes Grundstück an einen öffentlichen Kanal anzuschließen. Bei Grundstücken, in deren Nähe kein öffentlicher Kanal vorhanden ist und für die der technische oder finanzielle Aufwand für einen Anschluss an den öffentlichen Kanal unzumutbar hoch wäre, erfolgt die Schmutzwasserentsorgung über Pufferung in abflusslosen Sammelgruben mit regelmäßiger Entleerung. Alternativ kann auf dem Grundstück eine Kleinkläranlage betrieben werden. Dabei wird das Schmutzwasser auf dem Grundstück selbst entsorgt. Nach einer Behandlung wird das gereinigte Wasser in ein Gewässer (meistens das Grundwasser) eingeleitet. Heute sind nur noch Kleinkläranlagen zulässig, die eine biologische Behandlung des Abwassers vorsehen.

    Das Schmutzwasser/der Klärschlamm wird zur Kläranlage Dieburg gebracht und dort nach dem Stand der Technik behandelt.

    Die Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben wird vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Dieburg organisiert. Das Abpumpen erfolgt dabei durch vertraglich gebundene Entsorgungsfirmen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Dieburg (EAB).

    Anmeldung

    Die Anmeldung einer notwendigen Entleerung erfolgt direkt bei dem  EAB

    per Telefon über: 06071 989105

    per Fax über: 06071-9599133

    oder per E-Mail über: eigenbetrieb@dieburg.de

    Melden Sie einen notwendigen Termin bitte möglichst frühzeitig mit Angabe einer Rufnummer und der Anfahrtsstelle an.

    Anmeldung der Entleerung einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube

    Hier können Sie den Antrag direkt online stellen.

    Zum Antrag

    Der Entsorger, der für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Dieburg die Leerung und den Transport zur Kläranlage durchführt, wird sich dann bei Ihnen melden und mit Ihnen einen Termin vereinbaren.

    Die Abrechnung der Entleerung und Entsorgung erfolgt gemäß Entwässerungssatzung der Stadt Dieburg (§ 28,Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben).

    Gebührenhöhe
    Die Entsorgungsgebühr beträgt ab 1. Januar 2023 54,87 € pro angefangenem Kubikmeter Schlamm aus Abwassersammelbehältern und Kleinkläranlagen.

    Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird für jeden weiteren Meter ein Gebührenzuschlag von 5,10 € erhoben.

    Durchführung von Dichtheitsprüfungen für Abwassersammelgruben

    Bei der Errichtung und dem Betrieb von Abwasseranlagen (z.B. Abwassersammelgruben) gelten entsprechend den Festlegungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Hessischen Wassergesetzes die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese sind insbesondere niedergelegt in DIN-Vorschriften und verbindlich anzuwenden.

    DIN 1986-30 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke –Teil 30;
    Instandhaltung
    DIN 4261-1 Kleinkläranlagen – Teil 1; Anlagen zur Abwasservorbehandlung

    Danach ist für neu zu errichtende Abwassersammelgruben und für den weiteren Betrieb von vorhandenen Anlagen im Zuge von wesentlichen baulichen Veränderungen an den angeschlossenen Gebäuden u.a. ein Dichtheitsnachweis zu erbringen. Die folgenden Bestimmungen sind bei der Durchführung von Dichtheitsprüfungen für Abwassersammelgruben zu beachten:

    Wie wird geprüft?
    Die Prüfung von Abwassersammelgruben auf Dichtheit erfolgt mit dem Prüfmedium Wasser.
    Dazu wird die Sammelgrube unabhängig von der Einbausituation bis mindestens 5 cm über dem Rohrscheitel des Zulaufrohres mit Wasser gefüllt.
    Während einer Prüfzeit von 30 min darf der festgestellte Wasserverlust einen Wert von 0,10 l/m² benetzter Innenfläche für Schachtbauwerke aus Beton oder bei bestehenden Gruben aus Mauerwerk nicht überschreiten.
    Für Schachtbauwerke aus anderen Werkstoffen wie zum Beispiel GFK, Polyethylen oder Stahl darf kein Wasserverlust nachgewiesen werden.

    Wer darf prüfen?
    Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen ist eine persönliche Qualifikation des Prüfers erforderlich. Durch den Prüfer ist ein Sachkundenachweis zu erbringen. Insbesondere folgende Einrichtungen bieten die Ausbildung von Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen an:
    DWA e.V., www.dwa.de
    Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH, Duisburg, www.bew.de
    Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung e.V., Leipzig, www.bdz-abwasser.de
    Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau, www.kanalbau.com