Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

    Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

    Spezielle Hinweise für - Stadt Dieburg

    Den Handwerkerparkausweis können Sie über unser Online-Verfahren beantragen.

    Informationen zum regionalen Handwerkerparkausweis erhalten Sie hier:
    www.ivm-rheinmain.de/handwerkerparkausweis

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

  • Rechtsgrundlage


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An wen muss ich mich wenden?

d ie für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Herr M. BeckmannStv. Leiter Fachbereich Sicherheit und Ordnung, öffentliche Einrichtungen