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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).Spezielle Hinweise für - Stadt Dieburg- Sondernutzungssatzung
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (Werbeanlagen, Plakate, Verkaufseinrichtungen, etc.)
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Aufstellung eines Infostandes
Genehmigung zur Aufstellung eines Informationsstandes
Welche Gebühren fallen an?
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Anträge / Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Aufstellung eines Infostandes
Genehmigung zur Aufstellung eines Informationsstandes
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (Werbeanlagen, Plakate, Verkaufseinrichtungen, etc.)
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Aufstellung eines Infostandes
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An wen muss ich mich wenden?
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr M. BeckmannStv. Leiter Fachbereich Sicherheit und Ordnung, öffentliche Einrichtungen