Reisepass, vorläufiger

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Dieburg

    Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.  

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       
    Spezielle Hinweise für - Stadt Dieburg

    Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.  



    Infoblatt zur DSGVO_Personalausweisbehörde.pdf
    Infoblatt zur DSGVO_Meldewesen.pdf

  • Welche Gebühren fallen an?

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende