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Vorläufigen Reisepass beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
Spezielle Hinweise für - Stadt DieburgBitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
-
gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
- Flugtickets
- andere Reiseunterlagen
Spezielle Hinweise für - Stadt DieburgBitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass in der Regel nur noch ausgestellt wird, wenn eine Reise unmittelbar bevorsteht und die Bearbeitung eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreichend wäre. Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, daher sollten Sie sich vorher über die Einreisebestimmungen informieren (www.auswaertiges-amt.de). Bitte bringen Sie eine Flug- oder Reisebestätigung mit.
Infoblatt zur DSGVO_Personalausweisbehörde.pdf
Infoblatt zur DSGVO_Meldewesen.pdfWelche Gebühren fallen an?
Gebühr: 26,00 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.Gebühr: 52,00 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlFür die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.Gebühr: 96,00 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlBeantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
- Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
Anträge / Formulare
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.