Anzeige von Feuerwerken


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Empfangnahme der Anzeige ist die jeweilige Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

Diese leitet eine Kopie der Anzeige an das jeweils zuständige Regierungspräsidium weiter.

Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung vom Aufbau und Abbrennen des Feuerwerkes zuständig.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
 

Spezielle Hinweise für - Stadt Dieburg

Über folgenden Link können Sie die Durchführung eines Feuerwerks beim Ordnungsamt Dieburg beantragen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Frau PreißLeiterin Fachbereich Sicherheit und Ordnung, öffentliche Einrichtungen