Spielhallenerlaubnis


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Frau PreißLeiterin Fachbereich Sicherheit und Ordnung, öffentliche Einrichtungen