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Bekanntmachung
Erste Änderungsatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Dieburg für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes
Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl.2025 Nr.24) in Verbindung mit dem § 11 Abs. 9 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2014 (GVBl. I S. 26) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.09.2021 (GVBl. S. 602) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg in ihrer Sitzung am 06.11.2025 folgende Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Dieburg für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes beschlossen:
Artikel 1
§ 1 erhält folgende Neufassung:
§ 1
Aufwandsentschädigung
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Dieburg erhalten für die Ableistung von den von der Stadt angeordneten Brandsicherheitsdiensten bei Veranstaltungen gemäß § 17 HBKG eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € pro Stunde geleistetem Dienst rückwirkend ab dem 01.01.2025. Dienstbeginn und Dienstende werden vom Stadtbrandinspektor in der Anordnung zur Ableistung des Brandsicherheitsdienstes festgelegt. Die Aufwandsentschädigung wird fällig nach Ableistung des Dienstes.
Artikel 2
Die Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Dieburg für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Dieburg, den 12.11.2025
Der Magistrat der Stadt Dieburg
gez. Frank Haus, Bürgermeister