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Bekanntmachung
Entschädigungssatzung der Stadt Dieburg für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes
§ 1
Aufwandsentschädigung
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Dieburg erhalten für die Ableistung von den von der Stadt angeordneten Brandsicherheitsdiensten bei Veranstaltungen gemäß § 17 HBKG eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € pro Stunde geleistetem Dienst. Dienstbeginn und Dienstende werden vom Stadtbrandinspektor in der Anordnung zur Ableistung des Brandsicherheitsdienstes festgelegt. Die Aufwandsentschädigung wird fällig nach Ableistung des Dienstes.
§ 2
Inkrafttreten
Die Entschädigungssatzung der Stadt Dieburg für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die bisherige Entschädigungssatzung vom 08.04.2019 wird ersatzlos aufgehoben.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/ den hierzu ergangenen Beschluss/ Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Dieburg, den 15.04.2025
Der Magistrat der Stadt Dieburg
gez. Frank Haus
Bürgermeister