Bekanntmachung

Haushaltssatzung 2025/2026 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026

1. Haushaltssatzung der Stadt Dieburg für die Haushaltsjahre 2025/2026

Aufgrund der § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird

im Ergebnishaushalt20252026
im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf47.550.867 EUR51.204.399 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf51.365.060 EUR52.929.230 EUR
mit einem Saldo von -3.814.193 EUR-1.724.831 EUR
im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf0 EUR2.850.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf5.100 EUR5.100 EUR
mit einem Saldo von -5.100 EUR2.844.900 EUR
mit einem Überschuss (+)/Fehlbedarf(-)-3.819.293 EUR1.120.069 EUR


im Finanzhaushalt20252026
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
554.466 EUR2.124.339 EUR



20252026
mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf336.941 EUR3.033.683 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf6.496.840 EUR12.715.890 EUR
mit einem Saldo von -6.159.899 EUR-9.682.207 EUR

 


20252026
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.500.000 EUR6.000.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  715.000 EUR1.015.000 EUR
mit einem Saldo von 2.785.000 EUR4.985.000 EUR



20252026
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von2.820.433 EUR2.572.868 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 und 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird 

im Haushaltsjahr 20252026
auf3.500.000 EUR6.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird

im Haushaltsjahr20252026
auf0 EUR3.695.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr2025
1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf
167 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf419 v. H.
2. Gewerbesteuer auf380 v. H.


Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr2026
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe  (Grundsteuer A) auf 167 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf419 v. H.
2. Gewerbesteuer auf380 v. H.

 

§ 6 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.


                                                                                                                       § 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 25.09.2025 beschlossene Stellenplan. 

Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gilt eine Wiederbesetzungssperre in allen Produktbereichen. Jede Neubesetzung einer Stelle ist durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu autorisieren.  

§ 8

(1) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten

A.  im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 25.000,00 Euro oder 2 % je Maßnahme
B.  im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 50.000,00 Euro oder 5 % je Maßnahme

 als unerheblich.

In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Stadtverordnetenversammlung davon alsbald in Kenntnis zu setzen.

(2) Beträge nach Abs. 1 bis zur Höhe von 10.000,00 Euro werden vom Bürgermeister genehmigt; er hat den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung hiervon alsbald in Kenntnis zu setzen.

§ 9

Die Haushaltsvermerke unter Nr. 8 des Inhaltsverzeichnisses (Nr. 1 bis 5) sind Bestandteile dieser Haushaltssatzung.

 

Dieburg, den 25.09.2025

Der Magistrat der Stadt Dieburg
Haus, Bürgermeister

 


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026


Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: 

Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg    
Dieburg, 17. Dezember 2025
- Kommunalaufsicht -

Az.: 240.1 051 901-10 04 pa 

Genehmigung 

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) 

1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Stadt Dieburg;
2. In Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Dieburg festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 

3.500.000 €

(in Worten: Drei Millionen fünfhunderttausend Euro)

 

und für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 

6.000.000 € 

(in Worten: Sechs Millionen Euro);

3. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 

3.695.000 € 

(in Worten: Drei Millionen sechshundertfünfundneunzigtausend Euro); 

4. in  Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträge der Liquiditätskredite  

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 

2.000.000 € 

(in Worten: Zwei Millionen Euro)
 

und für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 

2.000.000 €  

(in Worten: Zwei Millionen Euro).  

 

Im Auftrag
gez. Koch 


Der Haushaltsplan wird auf der offiziellen Internetpräsenz der Stadt Dieburg unter https://www.dieburg.de/rathaus-politik/haushalt-finanzen/haushaltsdaten/ dauerhaft zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Dieburg, den 17.12.2025
Der Magistrat 
der Stadt Dieburg
Haus, Bürgermeister