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Bekanntmachung
Haushaltssatzung 2025/2026 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026
1. Haushaltssatzung der Stadt Dieburg für die Haushaltsjahre 2025/2026
Aufgrund der § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird
| im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 47.550.867 EUR | 51.204.399 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 51.365.060 EUR | 52.929.230 EUR |
| mit einem Saldo von | -3.814.193 EUR | -1.724.831 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR | 2.850.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 5.100 EUR | 5.100 EUR |
| mit einem Saldo von | -5.100 EUR | 2.844.900 EUR |
| mit einem Überschuss (+)/Fehlbedarf(-) | -3.819.293 EUR | 1.120.069 EUR |
| im Finanzhaushalt | 2025 | 2026 |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 554.466 EUR | 2.124.339 EUR |
| 2025 | 2026 | |
| mit dem Gesamtbetrag der | ||
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 336.941 EUR | 3.033.683 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.496.840 EUR | 12.715.890 EUR |
| mit einem Saldo von | -6.159.899 EUR | -9.682.207 EUR |
| 2025 | 2026 | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.500.000 EUR | 6.000.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 715.000 EUR | 1.015.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 2.785.000 EUR | 4.985.000 EUR |
| 2025 | 2026 | |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 2.820.433 EUR | 2.572.868 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 und 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
| im Haushaltsjahr | 2025 | 2026 |
| auf | 3.500.000 EUR | 6.000.000 EUR |
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
| im Haushaltsjahr | 2025 | 2026 |
| auf | 0 EUR | 3.695.000 EUR |
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| Haushaltsjahr | 2025 |
| 1. Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 167 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 419 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| Haushaltsjahr | 2026 |
| 1. Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 167 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 419 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 25.09.2025 beschlossene Stellenplan.
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gilt eine Wiederbesetzungssperre in allen Produktbereichen. Jede Neubesetzung einer Stelle ist durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu autorisieren.
§ 8
(1) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten
A. im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 25.000,00 Euro oder 2 % je Maßnahme
B. im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 50.000,00 Euro oder 5 % je Maßnahme
als unerheblich.
In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Stadtverordnetenversammlung davon alsbald in Kenntnis zu setzen.
(2) Beträge nach Abs. 1 bis zur Höhe von 10.000,00 Euro werden vom Bürgermeister genehmigt; er hat den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung hiervon alsbald in Kenntnis zu setzen.
§ 9
Die Haushaltsvermerke unter Nr. 8 des Inhaltsverzeichnisses (Nr. 1 bis 5) sind Bestandteile dieser Haushaltssatzung.
Dieburg, den 25.09.2025
Der Magistrat der Stadt Dieburg
Haus, Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Dieburg, 17. Dezember 2025
- Kommunalaufsicht -
Az.: 240.1 051 901-10 04 pa
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Stadt Dieburg;
2. In Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Dieburg festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von
3.500.000 €
(in Worten: Drei Millionen fünfhunderttausend Euro)
und für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von
6.000.000 €
(in Worten: Sechs Millionen Euro);
3. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von
3.695.000 €
(in Worten: Drei Millionen sechshundertfünfundneunzigtausend Euro);
4. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträge der Liquiditätskredite
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: Zwei Millionen Euro)
und für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: Zwei Millionen Euro).
Im Auftrag
gez. Koch
Der Haushaltsplan wird auf der offiziellen Internetpräsenz der Stadt Dieburg unter https://www.dieburg.de/rathaus-politik/haushalt-finanzen/haushaltsdaten/ dauerhaft zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Dieburg, den 17.12.2025
Der Magistrat
der Stadt Dieburg
Haus, Bürgermeister