Bekanntmachung

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Dieburg“ und Bekanntmachung des Wirtschaftsplans

1.  Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Dieburg“ für das Wirtschaftsjahr 2025 

Aufgrund der §§ 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) sowie § 5 Ziffer 4 und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg in Ihrer Sitzung am 18.12.2025 den Wirtschaftsplan 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Erfolgsplan

 

 

Erträge

3.409.579,00 €

 

Aufwendungen

3.716.905,00 €

 

Verlust

307.326,00 €

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

Deckungsmittel

2.187.400,00 €

 

Ausgaben      

2.187.400,00 €

 

 

 

3.

Kredite

 

 

Der Gesamtbetrag der Darlehen, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan erforderlich ist beträgt:

0,00 €

 

 

 

4.

Liquiditätskredite

 

 

Der Höchstbetrag an Liquiditätskrediten, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen beträgt:

0,00 €

 

 

 

5.

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Wirtschaftsjahr 2025 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt:

0,00 €

 

 

 

6.

Stellenplan

 

 

Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Wirtschaftsplanes beschlossene Stellenübersicht.

 


Dieburg, den 22.12.2025

Der Magistrat der Stadt Dieburg
Haus, Bürgermeister



2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Dieburg“ für das Wirtschaftsjahr 2025

Da der Wirtschaftsplan keine genehmigungspflichtigen Teile enthält und die Aufsichtsbehörde mit Datum vom 22.12.2025 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhebt, wird der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Wirtschaftsplan wird auf der offiziellen Internetpräsenz der Stadt Dieburg unter https://www.dieburg.de/rathaus-politik/haushalt-finanzen/haushaltsdaten/ dauerhaft zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.


Dieburg, den 22.12.2025

Der Magistrat der Stadt Dieburg
Haus, Bürgermeister