Bekanntmachung

Vereinfachte Umlegung gemäß §§ 80 ff. BauGB für das Gebiet „Am Bauhof 2 + 2A“ in der Gemarkung Dieburg


Hier: Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit

In dem Verfahren für das o.a. Gebiet wird gemäß §§ 80 ff. nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 07.06.2022 am 22.07.2022 unanfechtbar geworden ist. 
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen. Die Geldleistungen sind fällig.

Belehrung über den Rechtsbehelf: Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit
ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung beim

Magistrat der Stadt Dieburg
Markt 4
64807 Dieburg

als Umlegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Dieburg, den 16.08.2022
Magistrat der Stadt Dieburg
Frank Haus, Bürgermeister