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Bekanntmachung
Allgemeinverfügung Maimarkt 2026
Allgemeinverfügung
nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 33) ergeht folgende Verfügung:
1. Abweichend von § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Straßenzüge Zuckerstraße, Steinstraße, Rheingaustraße von Zuckerstraße bis Einmündung Steinweg, Markt, Schlossgasse bis Gersprenzbrücke, sowie Altstadt bis Einmündung Kettelerstraße aus Anlass des „Dieburger Maimarktes" am Sonntag, 10.05.2026, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offengehalten werden.
2. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
3. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dieburg in Kraft.
Begründung:
Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.
Gegenstand der aktuellen Freigabe ist der Maimarkt am Sonntag, den 10.05.2026.
Der traditionelle Dieburger Maimarkt findet vom 08.05.-10.05.2026 bereits zum 39. Mal auf dem Marktplatz, in der Fußgängerzone und den o.g. Straßenzügen sowie im Fechenbachpark statt. Am Maimarktwochenende präsentieren ca. 30 Aussteller den interessierten Besuchern Autos, Oldtimer, Motorräder sowie Kunsthandwerk. Aber auch die Musik kommt auf dem Maimarkt nicht zu kurz. Im romantischen Weindorf im Fechenbachpark wird das Fest freitagsabends eröffnet und hier findet man an den drei Tagen neben Speisen und Getränken auch eine Bühne mit Musikdarbietungen und verschiedensten Auftritten örtlicher Vereine. Die Besucher erwartet eine breite Palette an Gewerbetreibenden, die Ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und anbieten. Die Bandbreite reicht dabei von Handwerkern, Einzelhändlern und Gastronomen bis hin zur ortsansässigen Industrie – diese enorme Vielfalt ist eines der Erfolgsmerkmale des Maimarktes.
Die Aussteller kommen überwiegend aus der Region, stellen sich vor und stehen den Besuchern mit ihren Fachkenntnissen für Informationen, Fragen und Angeboten zur Verfügung. Es werden wie jedes Jahr ca. 10.000 – 15.000 Besucher erwartet.
Insoweit resultiert der erwartete Besucherstrom nicht aus Anlass des verkaufsoffenen Sonntags, sondern aus Anlass der Warenpräsentationen und des Rahmenprogramms des Dieburger Maimarkts. Dies bestätigen auch Presseartikel wie zum Beispiel dieser Ausschnitt aus dem Dieburger Anzeiger:
„Der Sonntag, an dem es immerhin trocken blieb, zog in Verbindung mit dem Autosalon auf dem Marktplatz letztlich doch eine stattliche Schar ins Zentrum. Wohl auch, weil dann das Programm besonders für Familien mit Kindern besonders üppig ausfällt. Ein Höhepunkt ist das Entenrennen auf der Gersprenz, das die Dieburger Feuerwehr mit Plastikenten bestreitet und damit bei den Kids für große Augen sorgt. Stets eine dreistellige Zahl, manchmal sogar bis zu 300 Enten, schwimmen um die Wette.“
Das Darmstädter Echo schreibt hierzu:
„…..veranstaltet der Dieburger Gewerbeverein stets seinen Maimarkt in der Innenstadt – und lockt mit diesem Fest Tausende Besucher aus dem Umland an. Die Gäste erwartet viel mehr als eine breite Palette an Gewerbetreibenden, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und anbieten. Die Bandbreite reicht dabei von Handwerkern, Einzelhändlern und Gastronomen bis zur ortsansässigen Industrie. Das Hauptaugenmerk fällt auf die Automobilhändler, die großflächig ihre neusten Automodelle präsentieren. ….Für die vielen Ausflügler mindestens genauso wichtig ist freilich das üppige Rahmenprogramm mit viel Musik. Im romantischen Weindorf im Fechenbachpark wird das Fest freitagabends offiziell eröffnet. Dort finden Flaneure in den nächsten drei Tagen neben Speisen und Getränken auch eine Bühne mit allerlei Musikdarbietungen und Auftritten örtlicher Vereine.“
Die Artikel belegen, dass die Besucher auf Grund des Programms des Maimarktes und nicht auf Grund der Sonntagsöffnung so zahlreich nach Dieburg kommen.
Die Ladenöffnung bleibt auf den ausschließlichen Veranstaltungsbereich des Maimarktes beschränkt und wird auf Rücksicht des Gottesdienstes in der Stadtkirche auch zeitlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr beschränkt. Sowohl der katholische Pfarrer der Pfarrgemeinde als auch der Vorsitzenden des DGB-Stadtverbandes haben gegen die Ladenöffnung anl. des Maimarktes keine Bedenken (Artikel aus dem Dieburger Anzeiger vom 08.05.2017).
Hinweis:
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Freigabeentscheidung haben gemäß § 6 Abs. 3 HLöG keine aufschiebende Wirkung mehr.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Magistrat der Stadt Dieburg, Markt 4, 64807 Dieburg einzulegen. Der Widerspruch soll begründet werden und einen bestimmten Antrag enthalten.
Dieburg, 22.01.2026
Der Magistrat der Stadt Dieburg
Haus, Bürgermeister