Bekanntmachung

Gebührensatzung 


                                                                                           G E B Ü H R E N S A T Z U N G 
                                                                     für das „Ludwig-Steinmetz-Bad“ der Stadt Dieburg

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, und 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntgabe vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), der §§ 1 bis 6a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 18.12.2025 folgende

Gebührensatzung beschlossen: 

                                                                                                            § 1 

Für die Benutzung des „Ludwig-Steinmetz-Bades“ werden folgende Eintrittspreise festgesetzt:

 

Tageskarte
Der Erwerb einer Tageskarte berechtigt dazu am Tag des Erwerbs das
Schwimmbad einmal zu besuchen.

 

Erwachsene5,00 Euro
Ermäßigt *2,50 Euro
  
Tagesfamilienkarte
Der Erwerb einer Tageskarte berechtigt dazu am Tag des Erwerbs das Schwimmbad mit max. 2 Erwachsene und Minderjährige im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren bei Nachweis desselben Haushalts aller Personen einmal zu besuchen.
11,50 Euro
Schulklassen und Vereine und Kitas zahlen bei Besuch
im geschlossenen Verband pro Verband
20,00 Euro
Feierabendkarte
Der Erwerb der Feierabendkarte berechtigt dazu am Tag des
Erwerbs das Schwimmbad ab 17.30 Uhr einmal zu besuchen.

 

Erwachsene2,50 Euro
Ermäßigt *1,50 Euro
 

 

Zwölferkarte
Die Zwölferkarte berechtigt dazu zwölfmal am Tag einer Entwertung das Schwimmbad einmal zu besuchen.

 

Erwachsene50,00 Euro

Ermäßigt *

25,00 Euro

 

 

Zwölfer-Feierabendkarte
Die Zwölfer-Feierabendkarte berechtigt dazu zwölfmal am Tag einer Entwertung das Schwimmbad ab 17.30 Uhr einmal zu besuchen.

 

Erwachsene

25,00 Euro

Ermäßigt *

15,00 Euro

 

 

Saisonkarte
Die Saisonkarte berechtigt zum Eintritt in das Schwimmbad während der Öffnungszeiten in dem Jahr, für das sie gelöst wurde.

 

Erwachsene

150,00 Euro

Ermäßigt *

75,00 Euro

 

 

Große Familien-Saisonkarte
Die Karte berechtigt zwei Erwachsene mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren, die in einem Haushalt leben, zum Besuch des Schwimmbads während der Öffnungszeiten des Jahres, für das die Karte ausgestellt wird. Die Ausgabe erfolgt nur gegen Vorlage eines Nachweises über die Berechtigung zur Ermäßigung.
220,00 Euro

 

 

Kleine Familien-Saisonkarte
Die Karte berechtigt 1 Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren, die in einem Haushalt leben, zum Besuch des Schwimmbads während der Öffnungszeiten des Jahres, für das die Karte ausgestellt wird. Die Ausgabe erfolgt nur gegen Vorlage eines Nachweises über die Berechtigung zur Ermäßigung.
180,00 Euro
Freier Eintritt haben:
- Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren,
- Mitglieder der Einsatzabteilungen, Jugendfeuerwehren,
  Kinderfeuerwehren, der Ehren- und Altersabteilungen der
  Freiwilligen Feuerwehren Dieburg und Groß-Zimmern.
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Vermerk  „B“
- aktive ehrenamtliche Rettungssanitäter des DRK Ortsvereins
  Dieburg und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Dienststelle
  Dieburg.

- Rettungsschwimmer des DLRG Ortsverbandes Dieburg e.V.

 

 

 

* Ermäßigung:
Eine Ermäßigung erhalten
Schüler/Schülerinnen,
Auszubildende,
Studenten/Studentinnen,
Schwerbehinderte ab einem GdB von 50%,
Leistende eines anerkannten Freiwilligendienstes,
Inhaber/Inhaberinnen der Ehrenamtskarte oder der
Jugendleiterkarte,
Mitglieder des THW,
Soldaten/Soldatinnen im freiwilligen Wehrdienst soweit wohnhaft in Dieburg
Bezieher von Sozialleistungen gem. SGB II
und SGB XII

jeweils gegen Vorlage des Ausweises.

 

 
                                                                                                         § 2
                                                                                  Gültigkeit von Mehrfachkarten 

Zwölferkarten, die vor Inkrafttreten dieser Satzung erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit.

 

                                                                                                     § 3
                                                                                           Inkrafttreten 

Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung vom 06.04.2025 außer Kraft. 


Der Magistrat der Stadt Dieburg

Haus, Bürgermeister


Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.


Dieburg, 20.01.2026 

Der Magistrat der Stadt Dieburg 

gez.
Frank Haus
Bürgermeister