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Bekanntmachung
Gebührensatzung
G E B Ü H R E N S A T Z U N G
für das „Ludwig-Steinmetz-Bad“ der Stadt Dieburg
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, und 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntgabe vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), der §§ 1 bis 6a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 18.12.2025 folgende
Gebührensatzung beschlossen:
§ 1
Für die Benutzung des „Ludwig-Steinmetz-Bades“ werden folgende Eintrittspreise festgesetzt:
| Tageskarte Der Erwerb einer Tageskarte berechtigt dazu am Tag des Erwerbs das Schwimmbad einmal zu besuchen. |
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| Erwachsene | 5,00 Euro |
| Ermäßigt * | 2,50 Euro |
| Tagesfamilienkarte Der Erwerb einer Tageskarte berechtigt dazu am Tag des Erwerbs das Schwimmbad mit max. 2 Erwachsene und Minderjährige im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren bei Nachweis desselben Haushalts aller Personen einmal zu besuchen. | 11,50 Euro |
| Schulklassen und Vereine und Kitas zahlen bei Besuch im geschlossenen Verband pro Verband | 20,00 Euro |
| Feierabendkarte Der Erwerb der Feierabendkarte berechtigt dazu am Tag des Erwerbs das Schwimmbad ab 17.30 Uhr einmal zu besuchen. |
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| Erwachsene | 2,50 Euro |
| Ermäßigt * | 1,50 Euro |
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| Zwölferkarte Die Zwölferkarte berechtigt dazu zwölfmal am Tag einer Entwertung das Schwimmbad einmal zu besuchen. |
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| Erwachsene | 50,00 Euro |
Ermäßigt * | 25,00 Euro |
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| Zwölfer-Feierabendkarte Die Zwölfer-Feierabendkarte berechtigt dazu zwölfmal am Tag einer Entwertung das Schwimmbad ab 17.30 Uhr einmal zu besuchen. |
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Erwachsene | 25,00 Euro |
Ermäßigt * | 15,00 Euro |
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| Saisonkarte Die Saisonkarte berechtigt zum Eintritt in das Schwimmbad während der Öffnungszeiten in dem Jahr, für das sie gelöst wurde. |
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Erwachsene | 150,00 Euro |
Ermäßigt * | 75,00 Euro |
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| Große Familien-Saisonkarte Die Karte berechtigt zwei Erwachsene mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren, die in einem Haushalt leben, zum Besuch des Schwimmbads während der Öffnungszeiten des Jahres, für das die Karte ausgestellt wird. Die Ausgabe erfolgt nur gegen Vorlage eines Nachweises über die Berechtigung zur Ermäßigung. | 220,00 Euro |
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| Kleine Familien-Saisonkarte Die Karte berechtigt 1 Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren, die in einem Haushalt leben, zum Besuch des Schwimmbads während der Öffnungszeiten des Jahres, für das die Karte ausgestellt wird. Die Ausgabe erfolgt nur gegen Vorlage eines Nachweises über die Berechtigung zur Ermäßigung. | 180,00 Euro |
| Freier Eintritt haben: - Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren, - Mitglieder der Einsatzabteilungen, Jugendfeuerwehren, Kinderfeuerwehren, der Ehren- und Altersabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren Dieburg und Groß-Zimmern. - Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Vermerk „B“ - aktive ehrenamtliche Rettungssanitäter des DRK Ortsvereins Dieburg und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Dienststelle Dieburg. - Rettungsschwimmer des DLRG Ortsverbandes Dieburg e.V. |
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| * Ermäßigung: Eine Ermäßigung erhalten Schüler/Schülerinnen, Auszubildende, Studenten/Studentinnen, Schwerbehinderte ab einem GdB von 50%, Leistende eines anerkannten Freiwilligendienstes, Inhaber/Inhaberinnen der Ehrenamtskarte oder der Jugendleiterkarte, Mitglieder des THW, Soldaten/Soldatinnen im freiwilligen Wehrdienst soweit wohnhaft in Dieburg Bezieher von Sozialleistungen gem. SGB II und SGB XII jeweils gegen Vorlage des Ausweises. |
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§ 2
Gültigkeit von Mehrfachkarten
Zwölferkarten, die vor Inkrafttreten dieser Satzung erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung vom 06.04.2025 außer Kraft.
Der Magistrat der Stadt Dieburg
Haus, Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Dieburg, 20.01.2026
Der Magistrat der Stadt Dieburg
gez.
Frank Haus
Bürgermeister