Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren 

Erörterungstermin

 1. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird gem. § 73 Abs. 6 HVwVfG i. V. m. § 43a Abs. 8 EnWG für den Neubau der Spessart-Odenwald-Leitung, Abschnitt Hessen-Mitte (PLB), ein Erörterungstermin durchgeführt.

Der Erörterungstermin findet am

Mittwoch, den 6. Mai 2026 um 09:30 Uhr
in der Römerhalle in Dieburg
In der Altstadt 5
64807 Dieburg

statt und wird am Donnerstag, 7. Mai 2026 um 09:30 Uhr am gleichen Ort fortgesetzt.

Einlass in die Halle ist jeweils ab 08:30 Uhr.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

Mittwoch,

06.05.2026

1. Begrüßung durch die Verhandlungsleitung,
2. Kurze Vorstellung des Vorhabens,
3. Erörterung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange     bis auf Stellungnahmen mit naturschutzfachlichem Bezug,
4. Erörterung der privaten Einwendungen.

Donnerstag,

07.05.2026

1. Fortsetzung der Erörterung der privaten Einwendungen, sofern diese am Vortag nicht abgeschlossen werden konnte,
2. Erörterung der Stellungnahmen mit naturschutzfachlichem Bezug.

Der Termin wird von der Verhandlungsleitung beendet, sobald keine Wortmeldungen mehr vorliegen.

2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist allen, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass verspätete Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind. Die schriftlich vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.

3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dritte (z. B. Pressevertreter) können nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu dem Termin zugelassen werden, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht.

 

Darmstadt, den 16. April 2026                                  

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat III 33.1 Verkehrsinfrastruktur
Straße und Schiene
RPDA - Dez. III 33.1-78 b 07.02/1-2024