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Bekanntmachung
Vierte Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Aufgrund § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg in ihrer Sitzung am 28.05.2026 folgende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dieburg beschlossen:
Artikel 1
§ 2 wird wie folgt geändert:
In § 2 Satz 2 wird das Wort „fünf“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Dieburg, den 1. Juni 2026
Der Magistrat der Stadt Dieburg
gez. Frank Haus
Bürgermeister