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Kommunalwahl 2026
Informationen zur Kommunalwahl 2026
Am 15. März findet die Kommunalwahl 2026 in Hessen statt. In Dieburg werden dabei die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung gewählt, außerdem findet die Wahl des Kreistages Darmstadt-Dieburg statt. Wer sich zur Kommunalwahl am 15. März 2026 informieren möchte, findet auf der Website der Stadt Dieburg unter wahlen.dieburg.de umfangreiche Informationen wie Musterstimmzettel für die Stadtverordnetenwahl in Dieburg und für die Kreiswahl in Darmstadt-Dieburg. Auch Infos darüber, wer wählen darf sowie allgemeine Informationen zur Kommunalwahl in Hessen – auch in einfacher Sprache – sind auf der Wahlseite zu finden. Und wer sich vorab informieren möchte, welche Personen auf den Listen der Parteien in Dieburg stehen, kann diese auf der Wahlseite der Stadt Dieburg einsehen.
Ab Montag, 2. Februar 2026, können die Wahlscheine für die Briefwahl beantragt werden – das ist entweder persönlich im Einwohnermeldeamt im Dieburger Rathaus oder auch über die Website (wahlen.dieburg.de) möglich. Wer möchte, kann sich ab Montag auch die Stimmzettel im Rathaus direkt aushändigen lassen und dort in der aufgestellten Wahlkabine wählen. Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl 2026 werden den Dieburger Wahlberechtigten bis 22. Februar per Post zugestellt.
Am Wahltag, 15. März, wird es in Dieburg ein neues Wahllokal geben: Das Wahllokal 1 (bisher St. Wolfgang) zieht ins Jugendcafé Dieburg, Auf der Leer 16, um. Die betroffenen Wählerinnen und Wähler erhalten die Information dann auf ihrer Wahlbenachrichtigung.
INFO:
Die allgemeinen Kommunalwahlen in Hessen finden alle fünf Jahre statt. Sofern mindestens zwei Listen zugelassen sind, werden die Wahlen nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt. Was heißt: Alle Wahlberechtigten erhalten so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg sind dies 37, für den Kreistag 81 Sitze. Die Wahlberechtigten können dabei an Bewerberinnen und Bewerber bis zu drei Stimmen vergeben (Kumulieren), die Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren), aber auch Wahlvorschläge unverändert annehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag streichen oder die verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten kombinieren.
