Schnee räumen - geregelt in der Straßenreinigungssatzung


Der Winter zeigt sich derzeit von seiner intensiven Seite: Schnee und Eis erschweren die Verkehrssituation und stellen viele vor Herausforderungen. Die Stadtverwaltung Dieburg möchte daher erneut daran erinnern, dass Gehwege entlang privater Grundstücke gemäß der Straßenreinigungssatzung ab 7 Uhr morgens bis abends 20 Uhr von Schnee zu befreien sind. Siehe auch https://www.dieburg.de/pdf-downloads/strassenreinigungssatzung.pdf?cid=w1

Allen ist bewusst, dass diese Verpflichtung für viele – insbesondere für Berufstätige – nicht immer leicht umzusetzen ist. Dennoch dient sie der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Wo möglich, kann eine nachbarschaftliche Unterstützung hilfreich sein. Beim Räumen ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass der Schnee nicht auf Straßen oder Gehwege geschoben wird, sondern auf dem eigenen Grundstück, etwa im Vorgarten oder auf anderen freien Flächen, abgelagert wird.

Parallel dazu ist der Betriebshof der Stadt Dieburg im gesamten Ortsgebiet im Einsatz. Die Arbeiten erfolgen nach einem festgelegten Räum- und Streuplan, wobei vorrangig wichtige Verkehrswege sowie sensible Bereiche wie Fußgängerüberwege, Bushaltestellen und Querungshilfen berücksichtigt werden. Das Räumen von Straßen, Wegen und Plätzen ist sehr zeitaufwendig, sodass die Betriebshofmitarbeiter nicht überall gleichzeitig tätig sein können. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Bei anhaltendem Schneefall verlängern sich die Einsatzzeiten entsprechend – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Bürgermeister Frank Haus hebt besonders hervor: „Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Bauhofs gebührt großer Dank, da sie unter diesen Witterungsbedingungen Außergewöhnliches leisten. Trotz aller Bemühungen ist es leider nicht möglich, sämtliche Nebenstraßen zu räumen. Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Vorsicht sowie um gegenseitige Rücksichtnahme“.


Bleiben Sie achtsam und kommen Sie sicher durch die winterliche Zeit!