Dienstleistungen in leichter Sprache

Dienst-Leistungen

Eine Dienst-Leistung ist eine Hilfe.
Die Stadt-Verwaltung hat viele Dienst-Leistungen.
Auf der Seite „Leistungen von A bis Z“ auf den Seiten in Alltags-Sprache finden Sie alle Dienst-Leistungen.

Hier können Sie lesen:

  • Wo Sie etwas bekommen.
  • Was Sie mitbringen müssen.
  • Wer Ihnen dabei helfen kann.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie heiraten möchten.
  • Oder wenn Sie einen neuen Ausweis brauchen.

Damit Sie alle Dienst-Leistungen in Leichter Sprache finden,
haben wir hier eine Liste für Sie aufgeschrieben.
Die Liste ist nach Buchstaben sortiert.
Über das + Zeichen kann man die Beschreibung der Leistung sehen.

Liste mit allen Dienst-Leistungen in Leichter Sprache

  • Abmeldung nach dem Meldegesetz

    Die Abmeldung

    Sie müssen sich in 3 Fällen abmelden:

    1. Wenn Sie ins Ausland ziehen.
    Sie können uns Ihre Anschrift im Ausland angeben.
    Dann bekommen Sie wichtige Nachrichten von uns.
    Zum Beispiel wenn hier gewählt wird.
    Dann können Sie Brief-Wahl machen.

    2. Wenn Sie aus einer Neben-Wohnung ausziehen.

    3. Wenn Sie nach dem Auszug ohne festen Wohnsitz sind.
    Sie brauchen dann eine Bestätigung,
    dass Sie ausgezogen sind.
    Die Bestätigung bekommen Sie von Ihrem Wohnungs-Geber.
    Das ist meistens der Vermieter oder die Vermieterin
    oder jemand von der Haus-Verwaltung. 

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um,
    müssen Sie sich nicht abmelden.
    Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Melden Sie sich bitte an dem Tag ab, an dem Sie ausziehen.
    Sie können sich auch früher abmelden:
    frühestens eine Woche vor dem Auszug. 
    Sie bekommen eine Abmelde-Bestätigung.

    Wenn Personen unter 16 Jahren ausziehen:
    Erwachsene haben die Melde-Pflicht.
    Das bedeutet:
    Melden Sie bitte die Personen unter 16 Jahren ab.
    Wenn die Personen aus Ihrer Wohnung ausziehen.

    Gibt es für die ausziehende Person eine Pflege-Person
    oder eine Betreuungs-Person?
    Dann macht die Pflege-Person oder Betreuungs-Person die Abmeldung.
    Wenn sie das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht hat.
    Sie braucht für die Abmeldung:

    • einen Nachweis über das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht,
    • zum Beispiel einen Gerichts-Beschluss
    • einen gültigen Ausweis

    So melden Sie sich ab:

    Persönliche Abmeldung im Rathaus
    Sie brauchen einen Termin für die Abmeldung.
    Sie können hier einen Termin reservieren: Termin abmachen
    o
    der uns anrufen unter 06071 2002 119.

    Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit:
    1. Das Formular Abmeldung.
    Hier finden Sie das Formalur: Abmeldung.
    2
    . Eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis oder von Ihrem Aufenthalts-Titel und von Ihrem Pass.
    3. Eine Wohnungs-Geber-Bestätigung wenn Sie nach dem Auszug ohne festen Wohnsitz sind.
    Hier finden Sie das Formular: Wohnungs-Geber-Bestätigung

    Wenn Sie sich persönlich abmelden,
    bekommen Sie direkt Ihre Abmelde-Bestätigung.

    Wenn eine Familie auszieht:
    Eine erwachsene Person kann die Abmeldung 
    für die ganze Familie machen.
    Man kann auch jemanden zur Vertretung 
    ins Dienstleistungs-Zentrum schicken.
    Das sollte jemand sein, der die Familie kennt.
    Es gibt vielleicht Fragen zu den Wohnungen.
    Zum Beispiel:
    Welche Wohnung ist die Haupt-Wohnung?  

    Auf dem Abmelde-Formular muss eine Unterschrift 
    von einer meldepflichtigen Person sein.
    Das heißt:
    Eine erwachsene Person aus der Familie muss 
    das Abmelde-Formular unterschreiben.

    Wichtig:
    Alle Unterlagen müssen da sein.
    Dann können wir Sie abmelden.

    Kosten:

    Die Abmeldung kostet nichts.

    Kontakte:

    Keine Abteilungen gefunden.
  • Anmeldung der Eheschließung

    Die Ehe-Schließung

    Wenn Sie heiraten möchten,
    dann heißt das Ehe-Schließung.
    Die Ehe-Schließung muss angemeldet werden.
    Mit der Anmeldung prüfen wir, ob Sie heiraten dürfen.
    Oder ob es Hindernisse gibt.
    Hindernisse sind zum Beispiel, wenn Sie zu jung sind.
    Oder wenn Sie schon verheiratet sind.

    Eine Ehe darf nur im Standes-Amt geschlossen werden.
    Nur dann ist die Ehe in Deutschland gültig.
    Wenn Sie den Wunsch haben,
    dürfen auch Trauzeugen dabei sein.
    Das muss aber nicht sein.

    Es gibt eine Ausnahme:
    Beide Verlobte kommen nicht aus Deutschland.
    Dann können sie die Ehe auch woanders schließen.
    Und zwar in dem Land, aus dem einer der beiden kommt.
    Die Ehe muss nach den Gesetzen aus dem Land geschlossen werden.

    Sie wollen nicht dort heiraten, wo Sie wohnen?
    Dann sagen Sie das bitte bei der Anmeldung.
    Dann werden die Unterlagen weitergegeben.
    Das kostet Sie zusätzlich Geld.

    Urkunden:

    Sie können Urkunden zur Ehe-Schließung schon bei der Anmeldung bestellen.
    Sie bekommen die Urkunden am Tag der Hochzeit.
    Die Urkunden können Sie auch später noch bestellen.
    Die Urkunden sind zum Beispiel:

    • Ehe-Urkunde
    • Personen-Stands-Urkunde

    Besonderheiten und Hinweise:

    Wenn Sie eine Anmeldung zur Ehe-Schließung machen wollen,
    können Sie das mit dem Online-Portal: Voranmeldung der Eheschließung 
    Oder Sie rufen uns an.

    Wenn Sie nicht Deutsch sind,
    dauert die Anmeldung etwas länger.
    Dann müssen mehr Formulare ausgefüllt werden.

    Kontakt:

    Keine Abteilungen gefunden.
  • Anmeldung nach dem Meldegesetz

    Die Anmeldung (Zuzug)

    Sie ziehen nach Dieburg?
    Dann müssen Sie sich nach spätestens zwei Wochen anmelden.
    Das müssen Sie selber machen.
    Bei Familien kann es eine Person machen.
    Die Person muss alle Ausweise von der Familien-Mitgliedern mitbringen.
    Für Familien-Mitglieder, die schon 18 Jahre oder älter sind, muss die Person auch eine Vollmacht mitbringen.
    Bitte bringen Sie auch eine Bestätigung von Ihrem Vermieter mit.
    Die Bestätigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.
    Wenn Sie in ein eigenes Haus ziehen, dann füllen Sie die Bestätigung bitte selber aus.

    Ausnahmen:

    Sie sind in Deutschland gemeldet und wollen für höchstens 6 Monate noch eine Wohnung mieten.
    Oder Sie sind im Ausland gemeldet und bleiben höchstens 3 Monate in Dieburg.
    Dann müssen Sie sich nicht anmelden.

    Wenn Sie sich nicht selber anmelden können.
    Dann muss das eine andere Person machen.
    Diese Person heißt: Bevollmächtigter.

    Benötigte Dokumente:

    Das muss der Bevollmächtigte mitbringen:

    • Vollmacht mit Ihrer Unterschrift
    • Melde-Schein mit Ihrer Unterschrift
    • Ausweise von Ihnen
    • Ausweis vom Bevollmächtigten

    Jugendliche unter 17 Jahren müssen von der Person angemeldet werden, mit der Sie zusammen ziehen.

    Unten gibt es einen Link zu den Formularen.
    Unter „Formulare“.

    Sie haben einen gesetzlichen Betreuer?
    Der gesetzliche Betreuer hat das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht für Sie?
    Dann muss der gesetzliche Betreuer Sie anmelden.
    Dazu muss er seine Bestellung oder einen Gerichts-Beschluss mitbringen.

    Sie können einen Zuzug nach Dieburg online vor-anmelden: Voranmeldung Zuzug

    Formulare:

    Terminreservierung:

    Sie brauchen einen Termin für die Anmeldung.
    Sie können hier einen Termin reservieren: Termin abmachen
    oder uns anrufen unter 06071 2002 119.

    Kontakt:

    Keine Abteilungen gefunden.
  • Führungszeugnis beantragen

    Das Führungs-Zeugnis

    Das Führungs-Zeugnis informiert über eine Person.
    Die Informationen stehen im Bundes-Zentral-Register.
    Dort werden alle Vor-Strafen eingetragen.
    Vor-Strafe bedeutet:
    Eine Person hat schon mal eine Straf-Tat begangen.
    Die Person hat gegen das Gesetz verstoßen.
    Ein Gericht hat die Person deshalb verurteilt.

    Sie brauchen zum Beispiel ein Führungs-Zeugnis:

    • für Ihren Arbeit-Geber
    • wenn Sie eine Genehmigung von einem Amt brauchen
      zum Beispiel für eine Gast-Stätte

    Es gibt außerdem ein erweitertes Führungs-Zeugnis.
    Das brauchen Sie zum Beispiel:
    Wenn Sie Kinder und Jugendliche betreuen.

    Sie können ein erweitertes Führungs-Zeugnis beantragen.
    Wir müssen wissen:
    Wer braucht das Führungs-Zeugnis von Ihnen?
    Welche Stelle in einer Firma oder welches Amt?

    Sie können das Führungs-Zeugnis online beantragen.
    Über diesen Link: Online-Portal Führungszeugnis
    Ihr Personal-Ausweis muss dafür freigeschaltet sein.
    Das brauchen Sie für den Online-Antrag:

    • Sie brauchen den neuen Personal-Ausweis.
    • Der Personal-Ausweis muss freigeschaltet sein
      für die Online-Ausweis-Funktion.
    • Sie brauchen ein Karten-Lese-Gerät.

    Haben Sie einen Ausweis aus einem anderen Land?
    Hat Ihr Ausweis die Online-Funktion?
    Dann können Sie ihn benutzen wie den deutschen Ausweis. 

    Sie können das Führungs-Zeugnis beim Melde-Amt beantragen.
    Hierfür brauchen Sie einen Termin.
    Das Melde-Amt leitet Ihren Antrag weiter:
    an das Bundes-Amt für Justiz.

    Das Bundes-Amt für Justiz schreibt das Führungs-Zeugnis.
    Dann schickt das Bundes-Amt für Justiz das Führungs-Zeugnis:
    an Sie
    oder direkt an die Stelle,
    die von Ihnen das Führungs-Zeugnis haben will.

    Zeit für die Bearbeitung:
    Die Stadt Dieburg leitet Ihren Antrag schnell weiter.
    Die Bearbeitungs-Zeit hängt vom Bundes-Amt für Justiz ab.

    Haben Sie eine andere Staats-Angehörigkeit?
    Von einem Land in der EU?
    Dann bekommen Sie ein Europäisches Führungs-Zeugnis.
    Dort stehen auch Informationen aus dem anderen Land.
    Die Bearbeitung dauert etwa 6 Wochen.
    Bitte direkt beim Bundes-Amt für Justiz nachfragen.

    Wollen Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen?
    Dafür brauchen Sie einen Termin bei uns.
    Sie können hier Termin online abmachen: Termin abmachen
    Oder uns anrufen unter 06071 2002 119.

    Im Führungs-Zeugnis stehen vertrauliche Informationen.
    Vertraulich bedeutet:
    Die Informationen gehen Fremde nichts an.
    Man muss deshalb das Führungs-Zeugnis persönlich beantragen.
    Ein Antrag über das Telefon ist nicht möglich.
    Es kann auch niemand sonst für Sie erledigen.
    Ausnahme: 
    Eltern für ihr Kind unter 18 Jahre.
    Dafür müssen die Eltern ihren gültigen Ausweis mitbringen.
    Gesetzliche Betreuer müssen auch 
    den Betreuungs-Nachweis mitbringen.

    Jugendliche ab 14 Jahren 
    können ihr Führungs-Zeugnis selbst beantragen.

    Sie können in Ausnahme-Fällen einen schriftlichen Antrag stellen.
    Wichtig ist:
    Auf dem Antrag muss Ihre beglaubigte Unterschrift stehen.
    Ein Notar muss Ihre Unterschrift beglaubigen.
    Oder eine andere Stelle für Beglaubigungen.
    Außerdem muss in dem Antrag der Geburts-Name
    von Ihrer Mutter stehen.

    Stellen Sie einen Antrag für ein Führungs-Zeugnis?
    Bitte bringen Sie mit:
    Ihren gültigen Ausweis

    Wenn ein Amt von Ihnen ein Führungs-Zeugnis will:
    Wir brauchen:

    • die Adresse von dem Amt
    • das Akten-Zeichen von dem Amt
    • den Grund für das Führungs-Zeugnis:
      Warum braucht das Amt Ihr Führungs-Zeugnis? 

    Brauchen Sie ein erweitertes Führungs-Zeugnis?
    Dafür brauchen Sie eine schriftliche Anforderung.
    Die schriftliche Anforderung bekommen Sie von der Stelle,
    die das erweiterte Führungs-Zeugnis von Ihnen will.
    Das muss in der schriftlichen Anforderung stehen:

    • eine Ansprech-Person 
      mit Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse
    • Ihre persönlichen Daten
    • warum Sie das erweiterte Führungs-Zeugnis brauchen
    • die gesetzliche Grund-Lage für das Führungs-Zeugnis bei Ihnen
    • die Unterschrift der Ansprech-Person

    Kosten:

    Kosten: 13 Euro
    Sie bezahlen, wenn Sie den Antrag stellen.

    Gebühren-Befreiung:
    Sie müssen nichts bezahlen für den Antrag:

    • wenn Sie Sozial-Hilfe bekommen
    • wenn Sie einen gültigen Bonn-Ausweis haben
    • wenn Sie das Führungs-Zeugnis für ein Ehren-Amt brauchen
      zum Beispiel wenn Sie für einen Verein arbeiten

    Kontakt:

    Keine Abteilungen gefunden.
  • Personalausweis beantragen

    Der neue Personal-Ausweis

    Personen ab 16 Jahre brauchen einen Personal-Ausweis.
    Das nennt man Ausweis-Pflicht.
    Ausnahme von der Ausweis-Pflicht:
    Man hat einen gültigen Reise-Pass.
    Ein gültiger Reise-Pass reicht auch als Ausweis.

    Der Personal-Ausweis ist eine bestimmte Zeit gültig.
    Bei Personen über 24 Jahre
    Der Ausweis ist 10 Jahre gültig.
    Bei Personen unter 24 Jahre:
    Der Personal-Ausweis ist 6 Jahre gültig.
    Wichtig: Personal-Ausweise können nicht verlängert werden.

    Der Personal-Ausweis ist gültig:

    • in Deutschland
    • in EU-Ländern 

    Wollen Sie ins Ausland reisen?
    Dann brauchen Sie vielleicht einen Reise-Pass.
    Bitte informieren Sie sich vorher.
    Das Auswärtige Amt informiert über alle Länder.
    Hier kommen Sie zur Information: Auswärtiges Amt - Sicher Reisen

    Der neue Personal-Ausweis hat die Größe von einer EC-Karte.
    Der Ausweis hat eine elektronische Funktion.
    Diese elektronische Funktion heißt eID.
    Man kann sich damit im Internet ausweisen.
    Mit dem eigenen Finger-Abdruck kann man die Funktion nutzen.

    Der Antrag für einen neuen Personal-Ausweis:

    Bitte stellen Sie den Antrag am Ort von Ihrer Haupt-Wohnung.
    Sie müssen den Antrag unterschreiben.
    Wir brauchen auch Ihre Finger-Abdrücke.
    Deshalb müssen Sie persönlich vorbeikommen.

    Bei Personen unter 16 Jahre:
    Eine erwachsene Person muss mit-kommen:

    • ein Elternteil
    • oder ein Vormund.

    Die erwachsene Person muss das Sorge-Recht
    für die Person unter 16 Jahre haben.
    Oder das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht.

    Wir brauchen von dem nicht mitkommenden Elternteil:

    • eine Einverständnis-Erklärung über das Ausstellen
      von einem Personal-Ausweis
    • eine Kopie vom Personal-Ausweis oder Pass

    Heiraten Sie bald?
    Oder planen Sie eine Reise
    innerhalb von 6 Wochen nach der Heirat?
    Sie können frühestens 8 Wochen vor der Heirat
    einen neuen Personal-Ausweis beantragen.
    Bringen Sie uns bitte eine Bescheinigung vom Standesamt:

    • über den Tag von Ihrer Heirat
    • über Ihren Namen nach der Heirat

    Wenn Sie bald verreisen:

    • Wir brauchen auch einen Nachweis über Ihre Reise.

    Zum Beispiel eine Buchungs-Bestätigung.

    Man muss etwa 4 Wochen auf den Ausweis warten.
    Die Bundes-Druckerei in Berlin druckt den Personal-Ausweis.
    Der Personal-Ausweis ist nach ungefähr 4 Wochen fertig.

    Sie bekommen schon vorher einen Brief mit einer PIN.
    Die PIN ist eine wichtige Nummer.
    Sie brauchen die PIN für die elektronische Funktion
    von Ihrem Ausweis.

    Sind Sie bei Antrag-Stellung
    mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt?
    Dann bekommen Sie den Brief mit der PIN.
    Die Bundes-Druckerei schickt Ihnen den Brief mit der PIN.

    Sie bekommen außerdem eine Dokumenten-Nummer.
    Mit der Nummer können Sie im Internet nachschauen:
    Wann Ihr Personal-Ausweis ungefähr fertig ist.
    Hier können Sie den Status der Bearbeitung abfragen: Statusabfrage hoheitliche Dokumente

    Bitte kommen Sie erst dann zum Abholen:

    • wenn Sie den PIN-Brief haben
    • und wenn der Personal-Ausweis im Bürger-Amt ist

    Wir schreiben Ihnen dann eine Nachricht.

    Man kann auch einen vorläufigen Personal-Ausweis bekommen.
    Wenn man dringend einen Personal-Ausweis braucht.
    Man muss dann nicht 4 Wochen warten.
    Der vorläufige Personal-Ausweis ist 3 Monate gültig.

    Wichtig:
    Wollen Sie einen neuen Personal-Ausweis beantragen?
    Sie müssen dafür persönlich vorbeikommen.
    Machen Sie bitte einen Termin mit uns.
    Sie können den Termin hier online machen: Termin abmachen
    Oder uns anrufen unter 06071 2002 119.

    Diese Papiere brauchen Sie für den Antrag
    auf einen neuen Personal-Ausweis:

    • Ihren alten Personal-Ausweis
      Wenn Sie schon einen Personal-Ausweis haben.
    • den Kinder-Ausweis
      oder den Kinder-Reise-Ppass mit Foto
      oder den Reise-Pass
      Wenn Sie zum ersten Mal einen Ausweis beantragen.
    • Ihre Geburts-Urkunde
      Oder Ihre Heirats-Urkunde
      Oder Ihr Familien-Stammbuch

    Sie brauchen außerdem ein Foto:

    • höchstens ein halbes Jahr alt
    • farbig oder schwarz-weiß
    • Größe: 35 mal 45 Millimeter
    • Hoch-Format ohne Rand
    • Ihr Gesicht muss von vorne zu sehen sein.
    • Ihr Gesicht muss 32 bis 36 Millimeter hoch sein.


    Das ist wichtig für Personen unter 16 Jahren:
    Eine erwachsene Person muss mitkommen:

    • ein Elternteil
    • oder ein Vormund.

    Die erwachsene Person muss das Sorge-Recht
    für die Person unter 16 Jahre haben.
    Oder das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht.

    Wir brauchen von dem nicht mitkommenden Elternteil:

    • eine Vollmacht

    Ein Beispiel-Text für die Vollmacht steht unter Formulare und Links.
    Sie können aber auch einen eigenen Text schreiben.

    • eine Kopie vom Personal-Ausweis oder Pass

    Auf der Kopie muss die Unterschrift gut lesbar sein.

     Wenn ein Elternteil gestorben ist:

    • Bitte bringen Sie die Sterbe-Urkunde mit.
    • Wenn die Eltern geschieden sind:
      Bitte bringen Sie den Sorge-Rechts-Beschluss mit.
    • Wenn die Mutter allein das Sorge-Recht hat:
      Bitte bringen Sie eine Bescheinigung vom Jugend-Amt.
      Die Bescheinigung darf höchstens 3 Monate alt sein.
    • bei Betreuungen oder Pflegschaften
      mit Aufenthalts-Bestimmungs-Recht:
      Bitte bringen Sie einen Nachweis über die Betreuung mit.


    Kosten:

    • bei Personen bis 24 Jahre: 22,80 Euro
    • bei Personen über 24 Jahre: 37 Euro

    Der vorläufige Personal-Ausweis kostet 10 Euro.

    Hinweise zum Foto:

    Sie brauchen für den Ausweis ein biometrisches Pass-Bild.
    Biometrisch heißt: geeignet für Computer-Programme.
    Sie können das Foto im Foto-Geschäft machen lassen.

    Kontakt:

    Keine Abteilungen gefunden.
  • Ummeldung nach dem Meldegesetz (Umzug innerhalb des Stadtgebietes)

    Die Ummeldung

    Sie ziehen innerhalb von Dieburg um?
    Dann müssen Sie sich um-melden.
    Bitte innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung.
    Kommen Sie am besten persönlich vorbei.

    Zieht die ganze Familie um?
    Dann kann eine erwachsene Person alle um-melden.
    Die Person braucht dann die Ausweise von allen Familien-Mitgliedern.
    Und eine Vollmacht von jedem Familienmitglied über 18 Jahre. 

    Sie brauchen für die Ummeldung eine Wohnungs-Geber-Bestätigung.
    Dieses Papier bekommen Sie von Ihrem Vermieter
    oder von Ihrer Vermieterin.   
    Ziehen Sie in ein eigenes Haus?
    Dann füllen Sie die Wohnungs-Geber-Bestätigung bitte selbst aus.
    Hier können Sie das Formular herunterladen: Wohnungs-Geber-Bestätigung

    In diesen 2 Fällen müssen Sie sich nicht ummelden:

    • Sie sind schon in Deutschland gemeldet. 
      Und Sie ziehen für höchstens 6 Monate in eine weitere Wohnung.
    • Sie sind im Ausland gemeldet.
      Und Sie sind nicht länger als 3 Monate hier in Bonn.

    Ummeldung für Jugendliche bis 16 Jahre
    Eine erwachsene Person muss die Jugendlichen ummelden.
    Und zwar die Person,
    zu der die Jugendlichen in die Wohnung ziehen.

    Dazu gibt es ein Formular:
    die Einverständnis-Erklärung von der Sorge-berechtigten Person.
    Hier können Sie das Formular herunterladen: Einverständnis-Erklärung von der Sorge-berechtigten Person

    Haben Sie eine gesetzliche Betreuung?
    Dann muss die Betreuungs-Person Sie ummelden.
    Die Betreuungs-Person muss nachweisen, dass sie das darf.
    Sie braucht die Bestellung zur Betreuung oder den Gerichts-Beschluss.

    So melden Sie sich über das Internet um:
    Benutzen Sie bitte das Online-Formular: Voranmeldung eines Umzuges

    Nach der Ummeldung ändern wir Ihren Personal-Ausweis.
    Bitte kommen Sie dafür persönlich vorbei.
    Sie brauchen einen Termin.
    Sie können den Termin online hier machen: Termin abmachen 
    Oder uns anrufen unter 06071 2002 119.

    So melden Sie sich persönlich um:
    Sie brauchen einen Termin.
    Sie können den Termin online hier machen: Termin abmachen
    Oder uns anrufen unter 06071 2002 119.

    Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit.
    Sie bekommen direkt nach der Ummeldung eine Ummelde-Bestätigung.
    Das geht nur vor Ort.
    In den anderen Fällen bekommen Sie die Ummelde-Bestätigung
    mit der Post.

    Ist es sehr eilig?
    Sie brauchen auf jeden Fall einen Termin.
    Rufen Sie uns bitte an: 06071 2002 119
    Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: ewo@dieburg.de

    Diese Papiere braucht man für die Ummeldung:

    • die Wohnungs-Geber-Bestätigung
    • den Personal-Ausweis oder Pass von jeder Person, die umzieht
    • den Gerichts-Beschluss über die Betreuung
      Das brauchen Sie nur bei gesetzlicher Betreuung.
    • Zieht ein minderjähriges Kind um?
      Dann müssen die Sorge-Berechtigten einverstanden sein.
      Dazu gibt es das Formular Einverständnis-Erklärung von der Sorge-berechtigten Person

    Macht eine andere Person die Ummeldung für Sie?
    Dann muss die Person eine Vollmacht mitbringen.
    Hier können Sie eine Vollmacht zur Ummeldung herunterladen: Vollmacht Ummeldung.

    Kosten für die Ummeldung:

    Die Ummeldung kostet nichts.
    Außer: Sie melden gleichzeitig Ihr Fahrzeug um.
    Das kostet für jedes Fahrzeug 10,80 Euro.

    Kontakt:

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  • Wohnberechtigungsschein

    Der Wohn-Berechtigungsschein

    Der Wohn-Berechtigungsschein heißt kurz: WBS.
    Einen WBS müssen Sie beantragen.
    Er gilt nur für Wohnungen,
    die öffentlich gefördert werden.
    Diese Wohnungen heißen auch: Geförderte Wohnungen.
    Er ist 12 Monate gültig.
    Er ist nur in Hessen gültig.

    Ob Sie einen WBS bekommen, hängt vom Einkommen ab.
    Das heißt Einkommens-Grenze.
    Die Einkommens-Grenze für eine Person im Haushalt ist:
    18 tausend 166 Euro im Jahr.
    Die Einkommens-Grenze für zwei Personen im Haushalt ist:
    27 tausend 561 Euro im Jahr.
    Durch jede Person mehr im Haushalt wird die Einkommens-Grenze höher.
    Dann sind es 6 tausend 265 Euro.
    Für jedes Kind im Haushalt wird die Einkommens-Grenze höher.
    Dann sind es 833 Euro.
    Es kann Ausnahmen geben.

    Stellen Sie den Antrag auf einen WBS schriftlich oder per E-Mail.
    Postadresse:
    Magistrat der Stadt Dieburg
    Soziales
    Markt 4
    64807
    E-Mail-Adresse: soziales@dieburg.de

    Die Formulare sind unten auf dieser Seite.
    Oder Sie holen die Formulare im Rathaus.

    Formulare:


    Kontakt:

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