Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende