Bekanntmachung

Dritte Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Dieburg


Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntgabe vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBI. S. 915), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der derzeit gültigen Fassung, und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg in der Sitzung am 13.11.2023 folgende Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Dieburg vom 22.03.2018 beschlossen.

Artikel 1
Der § 24 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,69 € jährlich erhoben.

Der § 26 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frisch- wasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,04 €.

§ 28 erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Gebühr beträgt pro angefangenem m³ Schlamm aus Kleinkläranlagen und Gruben 54,87 €.

Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird für jeden weiteren Meter ein Gebührenzuschlag von 5,10 € erhoben.

Artikel 2
Artikel 1 dieser Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Dieburg, 27.11.2023
Der Magistrat der Stadt Dieburg
Frank Haus, Bürgermeister