Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Dieburg, Bebauungsplan Nr. 105 "St. Rochus-Areal" in Dieburg


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 26.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, einen Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB, mit der Bezeichnung Nr. 105
"St. Rochus-Areal", im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13a BauGB, aufzustellen.

Durch die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich hochwertige und dem Schutz der städtischen, der nachbarrechtlichen und
der denkmalschutzrechtlichen Planungsinteressen dienende Bebauung und Nutzung des Gesamtareals geschaffen werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Dieburg, Flur 1, Nr. 2/3, 2/4 (tlw.), 3, 5, 833/3, 851/1, 852/2, 852/3, 853/1, 854/1, 854/2, 856/1 (tlw.), 865/2.

Die Darstellung des Geltungsbereichs wird auf der Internetseite der Stadt Dieburg (https://www.dieburg.de unter „wirtschaft-stadtentwicklung/zukunftgestalten/quartiersentwicklung-rochus-areal“) veröffentlicht.

Dieburg, den 07.03.2024
Der Magistrat der Stadt Dieburg
Frank Haus
Bürgermeister