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Bekanntmachung
Durchführung der Kommunalwahl am 15. März 2026;
Nachrücken eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der CDU in die Stadtverordnetenversammlung
Herr Benedikt Oberhuber vom Wahlvorschlag der CDU hat sein Mandat als Stadtverordnete niedergelegt. An seine Stelle tritt der nächste noch nicht berufene Bewerber des betroffenen Wahlvorschlags.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01. April 2025, wird hiermit festgestellt, dass vom Wahlvorschlag der CDU
Herr
Andreas Lohmüller
geb. 1977
Immobilien Unternehmer
Kastanienweg 3 F
64807 Dieburg
nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann von jedem Wahlberechtigten binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim Gemeindewahlleiter der Stadt Dieburg, Rathaus, Markt 4, erhoben werden.
Dieburg, den 25. August 2026
Beckmann, Gemeindewahlleiter