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Allgemeinverfügung
Landkreis Darmstadt-Dieburg untersagt Wasserentnahme aus Bächen und Seen
Wegen anhaltender Trockenheit verbietet der Landkreis Darmstadt-Dieburg ab 10. Juli 2026 die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf, längstens bis 30. September 2026.
Bereits am 26. Juni hatte der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger zu einem sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Wasser aufgerufen. Da die trockene und heiße Wetterlage anhält, die Wasserstände weiter sinken und sich die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen in den Gewässern verschlechtern, ist nun dieser weitere Schritt erforderlich.
Zahlreiche Fließgewässer führen nur noch sehr wenig Wasser, einzelne Abschnitte sind bereits trockengefallen. Auch die Pegelstände an den Landesmessstellen der Modau und der Gersprenz liegen inzwischen unter dem mittleren Niedrigwasserabfluss. Gleichzeitig steigen die Wassertemperaturen weiter an.
„Die Wetterprognosen lassen in den kommenden Tagen keine Entspannung erwarten. Im Gegenteil: Die angekündigte Hitzewelle wird die ohnehin angespannte Situation weiter verschärfen. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern jetzt per Allgemeinverfügung zu untersagen“, sagt Vize-Landrat Lutz Köhler. „Unser Ziel ist es, die Gewässer und ihre ökologische Funktion in dieser außergewöhnlichen Situation bestmöglich zu schützen.“
Weiter erlaubt bleiben das Tränken von Vieh und das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Auch bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse, Bewilligungen und alte Rechte gelten weiterhin.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird von den zuständigen Behörden überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Unabhängig von der Allgemeinverfügung bittet der Landkreis weiterhin um einen bewussten Umgang mit Wasser. Wer Wasser sparen möchte, sollte Gärten möglichst mit gesammeltem Regenwasser bewässern, Pflanzen möglichst in den frühen Morgen- oder Abendstunden gießen und Wasser im Haushalt sparsam einsetzen.
Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.ladadi.de/kreis-bildung/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/ abrufbar.
