Sicherheit & Ordnung

Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk!


Wer das Jahr 2025 mit Böllern und Raketen begrüßen möchte, sollte hierzu einen wichtigen Hinweis des städtischen Ordnungsamts beachten: Im Bereich der Dieburger Innenstadt dürfen Feuerwerkskörper laut sprengstoffrechtlicher Verordnung nicht in unmittelbarer Nähe von „besonders brandempfindlichen Gebäuden“ entzündet werden. Der Grund: Fachwerkhäuser sind aufgrund ihres Holzgebälks besonders gefährdet, im Falle eines explosiven Irrläufers in Brand zu geraten. Daher gilt die Verordnung, also ein Böller-Verbot, für die gesamte Dieburger Altstadt.

Eine Ausnahme bildet hierbei der Marktplatz, dort kann Feuerwerk in sicherem Abstand zur Bebauung abgefeuert werden. Die Stadtverwaltung Dieburg bittet zum Jahreswechsel um gegenseitige Rücksichtnahme – auf Mensch und Tier – und um einen vorsichtigen und verantwortungsvollen Umgang mit den Feuerwerkskörpern.