Wahlen

Landtagswahl am 8. Oktober 2023: Briefwahl ist ab sofort möglich


Am 8. Oktober 2023 ist Landtagswahl in Hessen. Wer an diesem Datum nicht persönlich wählen gehen kann oder möchte, hat ab sofort die Möglichkeit, per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Ab 28. August können die Unterlagen hierfür angefordert werden – und zwar online, per Mail oder per Post. Wer möchte, kann außerdem direkt im Briefwahllokal im Dieburger Rathaus wählen – hierfür muss kein Termin vereinbart werden. Die Wählerinnen und Wähler erhalten ihre Wahlbenachrichtigung zwischen dem 30. August und dem 8. September 2023. 

Briefwahlunterlagen direkt online anfordern:

Die Briefwahlunterlagen können digital über den Dienst „Online-Wahlscheinantrag“ beantragt werden. Die Online-Beantragung eines Wahlscheins ist vom 28. August bis 4. Oktober 2023 möglich. 

Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung beantragen:

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Briefwahlantrag bereits aufgedruckt. Dieser muss ausgefüllt, unterschrieben und per Telefax oder Post – ausreichend frankiert – zurückgesendet werden. Ihr Antrag in Papierform erreicht uns per Post (bitte ausreichend frankieren!) oder per Telefax:

Magistrat der Stadt Dieburg
- Wahlamt -
Markt 4
64807 Dieburg
Telefax: (06071) 2002-100

Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail beantragen:

Der Briefwahlantrag kann auch formlos per Mail gestellt werden an: wahl@dieburg.de. Auch hier bitte nicht vergessen, die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer sowie die komplette Anschrift anzugeben (steht alles auf der Wahlbenachrichtigung).

Wählen im Briefwahllokal (ohne Termin möglich):

In der Zeit Vom 28. August bis 6. Oktober 2023 ist im Dieburger Rathaus, Markt 4, ein Briefwahllokal eingerichtet, das jeweils zu den Servicezeiten geöffnet ist: Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr, Freitag 8 bis 11.30 Uhr sowie einmalig am Freitag, 6.10.2023, von 8 bis 13 Uhr und am Samstag, 7.10.2023, von 9 bis 12 Uhr. Dort können Wählerinnen und Wähler schon vor dem Wahlsonntag ihre Stimme abgeben, ein Termin muss hierfür nicht vereinbart werden. Wer dieses Angebot nutzen möchte, bringt bitte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mit. Das Briefwahllokal befindet sich im Rathaus, Zimmer 120 und 119, Markt 4, im Erdgeschoss.

Allgemeine Hinweise:

  • Wahlberechtigte erhalten auf schriftlichen Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
  • Eine Antragstellung per Telefon ist nicht zulässig.
  • Wer den Briefwahlantrag für eine andere wahlberechtigte Person stellen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht.
  • Bei Fragen ist das Wahlamt der Stadt Dieburg unter Telefon (06071) 2002-319 oder -120 erreichbar.